Sorry, die Info war falsch.
Aber interessant dabei ist wie es dazu kam:
Bis 1998 dahin lautete der Artikel 47 der bayrischen Landesverfassung:
1) Der Ministerpräsident führt in der Staatsregierung den Vorsitz und leitet ihre Geschäfte.
2) Er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung gegenüber dem Landtag.
3) Er vertritt Bayern nach außen.
4) Er übt in Einzelfällen das Begnadigungsrecht aus. Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung der Staatsregierung.
5) Er unterbreitet dem Landtag die Vorlagen der Staatsregierung.
Hm. Darum war ich mir dessen nicht so sicher, ob es sie noch gibt.