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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Von der Belastung bei Gyn hab ich keine Ahnung. Ich kann von meinen bisherigen Bereitschaftszeiten her halt sagen: lieber 16h am Stück in der Klinik durcharbeiten als 2x für 8h kommen. Ich persönlich hab da mehr davon. Daher wurden bei uns die Einsätze "zufällig" auf 48% der Zeit hindokumentiert. Und wehe einer stellt das jemals in Frage
    Wobei wir auch zu zweit sind und uns in der Nacht abwechseln und einer wirklich schlafen kann. Zumindest ein paar Stunden...



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  2. #7
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Gruebelwolke Beitrag anzeigen
    Unser system soll aktuell geändert werden.
    Bisher kam der Vordergrund 11.15 Uhr und blieb bis Ca. 7.30 Uhr am nächsten Tag. Er betreut gyn, Geburtshilfe, Wöchnerinnen und Ambulanz. Der Hintergrund ist im Haus. Am WE gibt es Tag und Nachtdienst. Der Großteil der Abend und Nachtstunden zählen als Bereitschaftsdienst.
    Gut, so kenne ich das auch. Und dann muss man halt gucken, was man (Assistenten) will. Will ich die Arbeitsbelastung im Dienst so nicht mehr hinnehmen, dann kommt man an einem Schichtsystem nicht vorbei. Und wenn man das ArbZG konform machen will, muss es bei der Belastung auch eigentlich ein 3 Schichtsystem sein.
    Andernfalls muss man sich den BD der Stufe D eben schönrechnen.

    Jetzt soll der Dienst 7.15 Uhr kommen und bis 19.30 Uhr bleiben, dann kommt der Nachtdienst bis früh 8 Uhr. Also Nacht und langdienste. Vor und nach der Nacht bleibt man zu Hause und kassiert minusstunden. Kein Freizeitausgleich. Die Dienste gelten nun als Arbeitszeit.
    Hmmm. Geht eigentlich nicht. Wenn die "Dienste" wirklich als Arbeitszeit gelten, dann verstosst ihr gegen das ArbZG. Der Tagdienst wäre 12,25 Stunden am Arbeiten, der Nachtdienst 12,5 Stunden. Beides nicht rechtskonform, selbst wenn man eine 3/4 Stunde Pause abziehen würde.
    Wenn es als "Dienst" laufen würde, dann solltet ihr mal beim MB Rücksprache nehmen. Denn wenn der FZA in den gesetzlich geforderten Ruhezeiten liegt, dann wird der BD anders vergütet.

    Es soll eine 40 Stunden Woche geben oder eben nach Vertrag bei Teilzeit anteilig. Kein Bereitschaftsdienst mehr. Das bedeutet finanziell einen erheblichen Einschnitt von bis 1000 Euro weniger im Monat. Für einen Nachtdienst muss man ca 2 lange Dienste machen und die minusstunden auszugleichen.
    Wie gesagt, m.E. ist das mit den langen Arbeitszeiten ohne BD nicht zulässig. Und da ihr ja mehr als 49% Arbeitsbelastung habt, dürfte eh kein BD angeordnet werden. Wie sieht es denn mit regulärem 3 Schichtsystem aus? Dann kommt wenigstens noch die Schichtzulage dazu und ihr bekommt bei +XY Nachtdienststunden zusätzlichen Urlaub. Der Verdienst würde zwar trotzdem etwas weniger sein, aber die Konditionen etwas besser...

    Das neue Modell soll der gewachsenen dienstbelastung Rechnung tragen.
    Gibt es bessere Ideen?
    Zitat Zitat von Gruebelwolke Beitrag anzeigen
    Nein, Arbeitszeit ist im Dienst meist voll. Also weit über 49%
    Also eigentlich ist bei dieser Arbeitsbelastung nur ein Schichtdienst zulässig. Damit würdet ihr unterm Strich wohl auch Gehaltstechnisch besser fahren. Denn zumindest fallen die 2*8 Stunden FZA weg, die nicht bezahlt werden. Und auch wenn Schichtdienst schei$$e ist, in manchen Konstellationen kann das durchaus eine Alternative zu einem (noch schlechterem) Dienstmodell darstellen...
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  3. #8
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    Denn wenn der FZA in den gesetzlich geforderten Ruhezeiten liegt, dann wird der BD anders vergütet.
    Kannst Du das bitte näher erläutern? Danke



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  4. #9
    Administrator Avatar von Brutus
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    Müsste ich jetzt nochmal nachsehen, wo es genau steht. Aber im TV steht sinngemäß, wenn der FZA in den Zeitraum der gesetzlichen Ruhezeiten fällt, dann wird der BD mit der Stufe plus 10% (?) vergütet...

    (6) 1Die nach Absatz 1 errechnete Arbeitszeit kann bei Ärztinnen und Ärzten, einschließlich der eines ggf. nach Absatz 4 zu zahlenden Zeitzuschlags 1:1 entsprechenden Arbeitszeit, anstelle der Auszahlung des sich nach den Absätzen 1, 2 und 4 ergebenden Entgelts bis zum Ende des dritten Kalendermonats auch durch entsprechende Freizeit abgegolten werden (Freizeitausgleich).
    2Erfolgt Freizeitausgleich in Zeiten, zu denen gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, wird abweichend von Absatz 1 und Satz 1 diese Zeit in der Bereitschaftsdienststufe III mit dem Faktor 100 v.H., in der Bereitschaftsdienststufe II mit dem Faktor 85 v.H. und in der Bereitschaftsdienststufe I mit dem Faktor 70 v.H. als Arbeitszeit bewertet. 3Für die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Entgelt (§ 13) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt.

    Anmerkung zu Absatz 6 Satz 2:
    1Bei einem Bereitschaftsdienst der Stufe III von 24 Stunden, wovon 8 Stunden zu Zeiten in Freizeit ausgeglichen werden, für die gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, sind 14,4 Stunden ((8 Stunden x 100 v.H. = 8 Stunden) + (16 Stunden x 90 v.H. = 14,4 Stunden) - 8 Stunden = 14,4 Stunden) mit dem Bereitschaftsdienstentgelt nach Absatz 2 zu bezahlen.
    2Bei einem Bereitschaftsdienst der Stufe I von 16 Stunden, wovon 8 Stunden zu Zeiten in Freizeit ausgeglichen werden, für die gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, sind 2,40 Stunden ((8 Stunden x 70 v.H. = 5,6 Stunden) + (8 Stunden x 60 v.H. = 4,8 Stunden) - 8 Stunden = 2,4 Stunden) mit dem Bereitschaftsdienstentgelt nach Absatz 2 zu bezahlen.
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  5. #10
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    Danke Brutus, das war mir bisher gar nicht klar. Beim klassischen 24h-Modell müsste die Stufe dann ja immer entsprechend aufgewertet werden.



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