Botox hat ja nun wenige Zulassungen, die man über die KV überhaupt abrechnen könnte, so dass das, was man zunächst mal mit diesem Gift verbindet und unter den von Dir genannten Aspekt der ästhetischen Medizin fällt, sowieso eine Privatleistung wäre. "So nebenher" würde ich im Übrigen ganz sicherlich nichts machen, was auch nur im Entferntesten eine ärztliche Tätigkeit darstellt, insbesondere wenn sie invasive Natur ist.