Ja, Anmeldung nach Mindestweiterbildungszeit problemlos möglich, Zahlen erreicht man auch gut in der Zeit, Rotationen klappen auch und auch seitens der Obrigkeit dringlich gewünscht, dass umgehend der FA gemacht wird.
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Hallo,
mache derzeit die WB zum FA Innere Medizin (5 Jahre). Nun kam der Chef bei uns an und meinte, dass wir uns nach fünf Jahren noch nicht zur Prüfung anmelden könnten, da wir ja so viele Überstunden und Dienste machten und diese teilweise auch als Überstunden-Frei abfeiern würden. Dadurch (explizit hat er da auch die Nachtdienste gemeint) wäre ja eine geregelte Weiterbildung in den 5 Jahren kaum möglich. Wir sollten deswegen ca. 6 Monate länger bleiben und würden erst dann das Zeugnis zur Prüfungsanmeldung bekommen - was ja dann durch die Latenz "Anmeldung --> mündlicher Prüfungstermin" nochmal einige Zeit kostet.
Ich werfe jetzt mal nicht ein, dass man sich das Überstunden-Frei ja zuvor mit >> Überstunden << "verdient" hat.
Wie ist das in euren Häusern? Kann man sich dort in der Mindestweiterbildungszeit für die FA-Prüfung anmelden oder scheint "unser" Vorgehen eher die Regel zu sein?
Ja, Anmeldung nach Mindestweiterbildungszeit problemlos möglich, Zahlen erreicht man auch gut in der Zeit, Rotationen klappen auch und auch seitens der Obrigkeit dringlich gewünscht, dass umgehend der FA gemacht wird.
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie Chefs meinen ihre Mitarbeiter verarschen zu wollen.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3