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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Mündliche Verträge sind prinzipiell schon gültig. In den meisten Kliniken darf der CA aber gar keine Arbeitsverträge abschliesen. Klassiker ist Zusage CA und Ablehnung Verwaltung, deswegen immer auf Vertrag warten.
    Ja. denke ich auch. Aber in meinem Falle war es nicht die Verwaltung, sondern eben der "Mitbewerber".



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von ahava Beitrag anzeigen
    Ja. denke ich auch. Aber in meinem Falle war es nicht die Verwaltung, sondern eben der "Mitbewerber".
    Falls das nicht nur die Ausrede für "ich hab gegenüber der Verwaltung nichts zu melden" war.



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  3. #8
    Banned
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    Ich würde zu einem Anwalt gehen und eine Klage prüfen. Wenn Du dem Richter glaubhaft darstellen kannst, dass es eine mündliche Zusage tatsächlich gab, und dass Du deswegen gekündigt, und andere Stellen abgesagt hast, dann schuldet Dir dieser Chef Schadensersatz in Höhe des theoretischen Verdienstes, und zwar ab dem vereinbarten Vertragsbeginn, und bis zu dem Tag, an dem Du (hoffentlich bald) eine neue Stelle antreten solltest.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    abhaken unter "ich war naiv und habe meinem Chefarzt alles geglaubt"...so hart es klingt...
    Und weitersuchen nach einer anderen adäquaten Stelle.. Wenn man's mal andersrum betrachtet hat dieser Chef dich gar nicht "verdient"; mal völlig unabhängig woran es nun lag dass du die Stelle nicht bekommen hast (gar keine Stelle frei, Ablehnung durch Verwaltung, Mitbewerber,...).
    Kopf hoch; tut mir echt Leid für dich!



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  5. #10
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    Wenn Du dem Richter glaubhaft darstellen kannst, dass es eine mündliche Zusage tatsächlich gab
    Mit der Infomappe für neue Mitarbeiter sollte das relativ einfach sein imo.



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