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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Forum! Ich wechsel demnächst meine Arbeitsstelle. Mein neuer Arbeitgeber meinte, dass ich auch die Rentenversicherung wechseln muss. Bislang bin ich bei der Ärztekammer Nordrhein, dann soll ich zu Westfalen-Lippe wechseln. Muss das sein? Kann ich nicht in der jetzigen Kammer und Versorgung bleiben? Meine neue Stelle ist ca. 35 km von meiner jetztigen Arbeitsstelle entfernt. Hat jemand Ahnung von der Materie? Danke für den Input



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
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    Du musst dich in dem Bereich anmelden, wo du arbeitest. Wenn der neue Arbeitgeber in einem anderen ÄK-Bereich ist, musst du dich ummelden. Außerdem musst du schauen, ob auch das Versorgungswerk getrennt ist. UND du musst einen neuen Befreiungsantrag bei der DRV stellen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Dr-Pizza Beitrag anzeigen
    Kann ich nicht in der jetzigen Kammer und Versorgung bleiben?
    Wenn dein neuer Arbeitgeber in einem anderen Kammerbereich liegt, dann nein.

    Und mit der Ärztekammer wechselst du auch zwangsläufig das Versorgungswerk. (Man kann die Beiträge allerdings unter gewissen Voraussetzungen überleiten lassen.)


    Was WackenDoc schreibt, ist extrem wichtig: Nicht den neuerlichen Befreiungsantrag vergessen!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    08.02.2006
    Beiträge
    81
    Ich hab es befürchtet...ich ruf da Montag mal an und frag, was der Wechsel so alles mit sich bringt. Danke für die Infos



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Mehr als das Erwähnte bringt der Wechsel nicht mit sich. Geht alles relativ unbürokratisch (bis auf die DRV-Befreiung...die ist per se bürokratisch) bei den meisten per E-Mail oder per Formular auf der Homepage. Einfach melden, dass man wechselt und man bekommt die notwendigen Unterlagen zugeschickt.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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