ich glaube es sind 96 Monate und man darf beim Wechsel nicht älter als 50 Jahre sein.
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Achso- ja. Wenn die aktuellen Beiträge unter 72? Monate liegen, dann kann ma sie mitnehmen. Das Formular gibt es vom jeweilige Versorgungswerk. Das ist total einfach.
Bei der ÄK muss man sich meist auch nicht wieder komplett neu anmelden. Die Akte wird einfach weitergeleitet.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
ich glaube es sind 96 Monate und man darf beim Wechsel nicht älter als 50 Jahre sein.
Kleine Frage zum Mitnehmen von Beiträgen:
Wenn man die Beitrage nicht mitnimmt, zB weil man die Fristen überschritten hat- dann bekommt man am Ende das gleiche Geld, nur eben von mehreren Versorgungswerken aufgeteilt? Oder gibt es da noch eine andere Auswirkung?
Das gleiche Geld vermutlich nicht, da die unterschiedlichen Versorgungswerke die Rente nicht einheitlich berechnen.
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Also ich hab immer noch nicht angerufen Aber mir kommt das schon ein bisschen komisch vor, dass man dann im Alter von verschiedenen Versorgungswerken Teilbeträge überwiesen bekommt. Irgendwie ätzend...