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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr 7 + 3 Punkte aus beruflichen Gründen erhalten.
    Trotzdem habe ich keinen Studienplatz der Humanmedizin zugewiesen bekommen

    Aus Grund des Andrangs sagt mein Bauchgefühl das es diesen Winter mit 10 Punkten wieder nichts wird. Im September werde ich 29 und könnte kein längeres Warten als bis zu diesem Winter bzgl. einem Studienplatz akzeptieren.

    Meine Frage:

    Wegen des Widerspruchs zwischen Verfolgung eines Studiengangs aus beruflichen Gründen und wissenschaftlichen Gründen ist es Wahrscheinlich nicht möglich, mich parallel aus wissenschaftlichen Gründen zu bewerben? Denn wenn ich dort mit einem Punkt bewertet werden sollte, gingen die 10 verloren.

    Ist meine Annahme richtig?

    LG



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Hättest du denn theoretisch Aussicht auf eine höhere Bewertung der wissenschaftlichen Gründe? Denn du bräuchtest ja mindestens 9 um an deiner Situation etwas zu verbessern. Sprich mindestens eine Promotion in einem naturwissenschaftlichen Bereich + Medizinbezug + Paper.
    Grundsätzlich ist es so, dass HSS bei einem negativen Gutachten für wissenschaftliche Gründe, eine Prüfung der beruflichen Gründe vornimmt. Allerdings weiß ich nicht, ob du deinen aktuellen Punktestand da behalten könntest. Das müsstest du wohl direkt mit HSS klären.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Hättest du denn theoretisch Aussicht auf eine höhere Bewertung der wissenschaftlichen Gründe? Denn du bräuchtest ja mindestens 9 um an deiner Situation etwas zu verbessern. Sprich mindestens eine Promotion in einem naturwissenschaftlichen Bereich + Medizinbezug + Paper.
    Grundsätzlich ist es so, dass HSS bei einem negativen Gutachten für wissenschaftliche Gründe, eine Prüfung der beruflichen Gründe vornimmt. Allerdings weiß ich nicht, ob du deinen aktuellen Punktestand da behalten könntest. Das müsstest du wohl direkt mit HSS klären.
    Eine Aussicht habe ich. Allerdings bezweifle ich, dass es mehr als 7 Punkte werden. Das Risiko 9 Punkte gegen 1 Punkt möchte ich allerdings nicht eingehen ;)



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  4. #4
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    Auf dem Informationsblatt steht folgendes:

    Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet
    nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe
    zugrunde gelegt
    Das heißt du kannst dich parallel bewerben und es wird immer der günstigste Fall genommen. Dies sollte auch gelten, wenn du deine Begründung übernimmst und dich zusätzlich wissenschaftlich bewirbst.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Das würde ich aber wirklich vorher mit HSS abklären.



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