Zu Kennung
2:
Wenn Sie angegeben haben, dass Sie bereits in dem beantragten Studiengang eingeschrieben sind, im Feld "
Aktuelle Immatrikulation" ist eine
2 eingetragen, müssen Sie - Ihre Gründe für den Studienortwechsel in einem dem Zulassungsantrag beizufügenden
Härtefallantrag darlegen (
Formular für Härtefallantrag, Abschnitt D, Nr. 5). Im Zulassungantrag ist im Feld "Gruppe" ist die
Gruppenkennung "22" angeben und die gewünschte Hochschule im Feld 1. Studienort eingetragen.
Diesem Zusatzantrag kann nur stattgegeben werden, wenn Ihnen die Fortsetzung des Studiums am bisherigen Ort nicht zugemutet werden kann. Es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Wie Sie den Härtefallantrag stellen und welche Nachweise Sie beifügen müssen, erfahren Sie
hier.
Wenn Ihre im Härtefallantrag dargestellten Gründe für einen
Studienortwechsel anerkannt werden, dürfen Sie erneut am Vergabeverfahren teilnehmen. Um Ihnen eine möglichst große Chance zu geben, tatsächlich einen Platz am gewünschten Hochschulort zu bekommen, erhalten Sie das soziale Kriterium "anerkannter Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches".
Falls die im Härtefallantrag dargelegten Gründe für einen Studienortwechsel nicht anerkannt werden können, muss der Zulassungsantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, auch wenn Sie z. B. eine sehr gute Durchschnittsnote haben.