Zitat von
fMRI
Nein, das geht nicht, nur eingetragene Partnerschaften ("Homo-Ehe", die auch anderen offen steht} sowie traditionelle Eheschliessungen. Nur mit jemanden zusammenleben zaehlt nicht, auch keine gemeinsamen Mietverträge und Bankkonten. Gemeinsames Kind habt ihr keins, oder? Das fürs Ortskriterium...
Du kannst Dich ohne Angabe von Gründen exmatrikulieren und Dich dann neu bewerben SOLANGE Du Deine Prüfungsansprüche nicht vergeigt hast. (= Dich die Uni exmatrikuliert hat bzw. würde). Bewerbung aber wirklich nur wenn bereits exmatrikuliert. Egal auch an welche Uni. Du wirst nicht automatisch hochgestuft und Du musst ehrlich Deine Fachsemester angeben (-> Bafög etc), sonst bist Du Deinen Studienplatz sonst los wenn es "auffliegt". Das hattest Du ja nicht vor, wir wollen hier nur niemanden im Forum inspirieren...
Ansonsten: Deinen Plan in wenigen Sätzen kurz zusammenfassen inkl. Zeitplan ("Bewerbung zum..."), das Hochschulstart schicken und die können Dir das kurz mit "ja, ist Regelkonform" bestätigen.
Und lass'Dich nicht mit Kommentaren im Forum zu Deinen Prüfungen und Lernverhalten irritieren, das hat mit Deiner Frage nichts zu tun...
Viel Erfolg mit dem "alternativen" Ortswechsel!
fMRI
PS: an der neuen Uni bekommst Du dann auch idR die dort gültige Anzahl von Prüfungsversuchen (nochmal).
PS: habe eine Weile in der Beratung von Studierenden gearbeitet und über 3 Ecken eine Bekannte bei Hochschulstart die ich damals viel ausgefragt habe...