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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Euryale Beitrag anzeigen
    Haben sie dann angerufen oder wie haben sie das nachgeprüft?
    Nein... Sie hat selber angerufen und gefragt. Es fehlte noch die Meldebescheinigung vom Vater des Kindes bzw. dass nur die Mutter Sorgerecht hat.Vom Vater gab es kaum Unterstützung,aber dadurch, dass er Sorgerecht hatte und in der gleichen Stadt war, hat es nicht funktioniert... Meine Freundin hat dann Arbeit in Berlin gefunden.Das kann man auch als SK beantragen.



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  2. #7
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    Zitat Zitat von Euryale Beitrag anzeigen
    Genau, und es ist nicht mein Kind, ich betreue es nur.
    Sorry, ich habe es immer noch nicht verstanden. Was bitte Dein gesetzliches Verhältnis zu diesem Kind? Könntest Du da etwas mehr erklären. Ich kann wenig beitragen, wenn ich nicht weiss in welcher Beziehung ihr steht.

    Du bist also nicht Vater/Mutter bzw. hast es in einer Art "offenen Adoption" oder in Pflege gegeben?
    Ein konkretes Beispiel für die Begründung 2.3 wäre z.B. ein Vater, der sich von der Mutter des Kindes getrennt hat bzw. nie mit ihr zusammen war, sie hat Aufenthaltsbestimmungsrecht und wohnt in X -- um den Kontakt mit dem Kind zu ermöglichen, wäre es wichtig, dass der Antragsteller in der Stadt X einen Studienplatz erhält. Auch wenn er "ungebunden" ist, d.h. kein Kind "im Haushalt" hat und auch nicht verheiratet ist (und so seinen Wohnort irgendwie gelten machen kann, also das Risiko hat, "irgendwohin" zugeteilt zu werden).

    Wenn Du unter "Betreuung" nur eine Art "Babysitting" meinst, das ist damit nicht gemeint, auch nicht wenn es z.B. Nichten und Neffen sind oder Kinder die ihre "eigenen" Eltern haben [das wurde ja schon jemand erklärt]. Auch wird bereits schwierig, wenn es z.B. das Kind vom aktuellen Partner ist, mit dem man nicht liiert ist und das Kind nur Zeitweise nicht im Haushalt lebt -- selbst wenn Du mit ihm verheiratet wärst, hättest Du keine "elterliche Aufgabe". "Die Stelle wo das Kind untergebracht ist" -> das hat damit zu tun, dass ABR und SR oft getrennt werden. Beispiel: Beide Eltern sind sorgeberechtigt ("teilen" sich das Sorgerecht), jedoch hat nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht. So gibt es keinen Streit, wo das Kind wohnt. etc. Oder hat das Kind eine Vormundschaft beim Jugendamt?

    Um das ganze mal in Perspektive zu rücken, Hochschulstart hat für Begründungen ein Ranking, je weiter oben auf der Liste, je wichtiger der Grund:

    z.B. ist *Dein Grund* wichtiger die "bessere Ereichbarkeit der Hochschule". Hier muss ein offizieller Partner vorhanden sein (Ehe bzw. eingetragene Lebensgemeinschaft) bzw. ein Kind, und dann kann man erklären, dass man zwar "näher" an Stadt X wohnt, Stadt Y jedoch besser zu erreichen ist. Das kann in Ballungsräumen der Fall sein...

    z.B. müsste auch jemand, in einer unbefristeten Anstellung ist auch seine Stelle aufgeben, auch das ist unwichtiger.

    Hier mal die Liste:

    1. Gesundheitliche Gründe
    2. Familiäre Gründe
    2.1 Pflegebedürftige Angehörige
    2.2 Unversorgte minderjährige Geschwister
    2.3 Betreuung eines minderjährigen Kindes <- Dein Grund
    2.4 Bessere Erreichbarkeit der Hochschule
    2.5 Schwangerschaft
    2.6 Sonstige vergleichbare Gründe
    3. Wirtschaftliche Gründe
    3.1 Mitarbeit im elterlichen Betrieb
    3.2 Geschwister in Ausbildung
    3.3 Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis
    3.4 Ortsgebundenes Stipendium
    3.5 Sonstige vergleichbare wirtschaftliche Gründe
    4. Besonderes öffentliches Interesse
    4.1 Soziale Pflichten am Wohnort
    4.2 Ehrenamtliche Tätigkeit
    4.3 Leistungssport
    4.4 Frühere Zulassung
    5. Sonstige Gründe
    5.1 Vorläufige Einschreibung
    5.2 Regional eingeschränkte Studienberechtigung
    5.3 Zweitstudium
    Geändert von fMRI (18.05.2016 um 19:58 Uhr)



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  3. #8
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    Zitat Zitat von Euryale Beitrag anzeigen
    Haben sie dann angerufen oder wie haben sie das nachgeprüft?
    Und ja, ein Überprüfung erfolgt sehr oft (fast immer?), und das muss auch so sein damit die Angaben nicht "erfunden" werden (was ich Dir auf keinen Fall vorwerfe). Auch nach der Zulassung. Wenn falsche Angaben gemacht wurden, wird der Antrag (und damit die erfolgte Zulassung) auch nachträglich ungültig, z.B. falls jemand mit den Gründen auf Papier zugelassen wurde, diese sich aber (nachträglich) als nicht etabliert herausstellen. Wegen einem Ortswunsch die Exmatrikulation zu riskieren (bzw. noch eine Anzeige dazu wegen falschen Angaben etc) -- das sollte man sich dann doch überlegen (sowie die persönliche Eignung zum Medizinstudium). Immerhin, in anderen Städten leben ja auch Menschen, ganz so schlimm kann es nicht sein. Und man kann ja auch noch tauschen.

    Die "frisch-Verheirateten-Quote" soll aber in beliebten Städten hoch sein, weil viele ein Alter erreicht haben in dem sie schon länger in einer Beziehung leben und dann kommt Hochschulstart und kann einen Partner "verschicken" bzw. eine Wochenendbeziehung etablieren. Dann überlegen sich schon viele ernsthaft, ob sie gemeinsam umziehen würden oder es einfacher wäre zu heiraten. Wir wünschen natürlich das Allerbeste.

    Das wäre dann Grund Nr. 2 auf der (s.o.) Liste.
    Geändert von fMRI (18.05.2016 um 21:03 Uhr)



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  4. #9
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    Danke, die Bedingungen kann man ja auf der Homepage sehen, es ging mir mehr um Erfahrungen, wann ein Antrag genehmigt bzw. abgelehnt wurde.



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  5. #10
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    Und 2.3 ist eigentlich nicht der Elternteil gedacht unter Betreuung, steht bei der Beschreibung.



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