teaser bild
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 18
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wasmachichhier Avatar von Confused.
    Registriert seit
    07.07.2014
    Beiträge
    551

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Richtig, Grund wäre Prüfungsvorbereitung. Diese Prüfung wäre aber innerhalb des Urlaubssemesters (aber ich glaub, dass wird nicht so eng gesehen). Tauschen will ich nicht mehr also wäre es nur wegen Kindergeld relevant.
    Vielen Dank für die Antworten bisher!

    Wisst ihr, ob es möglich ist einen Schein an einer anderen Uni zu erwerben ohne dort direkt immatrikuliert zu sein? Als Gasthörer oder soetwas in der Art?



  2. #7
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.644
    Da musst du dich unbedingt sorgfältig informieren. Bei uns darf man z.B. in einem Urlaubssemester nur bereits nicht bestandene Prüfungen wiederholen - ansonsten darf man keine Leistungsnachweise erwerben und keine Prüfungen ablegen. Soweit ich weiß gibt es da aber auch große Unterschiede von Uni zu Uni. Am besten also bei deinem Studiendekanat erkundigen (plus ggfs. bei deinem LPA), und alles schriftlich bestätigen lassen.
    Geändert von davo (27.05.2016 um 17:40 Uhr)



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
    Registriert seit
    07.07.2012
    Ort
    Hinter den sieben Bergen, bei den sieben Zwergen
    Semester:
    7 [loading...]
    Beiträge
    3.005
    Bei uns darf man gar keine Prüfungen an der Uni im Urlaubssemester ablegen, für die es Scheine gibt.

    Aber Confused will in der Zeit das Physikum ablegen oder? Dennoch schließe ich mich davo an. Informiere dich genauestens, lies die Imma-Ordnung deiner Uni.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



  4. #9
    wasmachichhier Avatar von Confused.
    Registriert seit
    07.07.2014
    Beiträge
    551
    Ne, ich muss BC nachschreiben, aber erst im Januar. Also den ersten Versuch hatte ich quasi schon.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    26.12.2012
    Beiträge
    30

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo,

    das geht:
    Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist während des Beurlaubungszeitraumes möglich.
    (§ 21 Abs. 7 Immatrikulationsordnung)

    Abweichend davon lässt die Universität Leipzig aber auch das Erbringen von "neuen" Studien- und Prüfungsleistungen zu: Gruß
    Geändert von ~JB~ (27.05.2016 um 21:15 Uhr)



Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook