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Zitat von
Medimatze
Natürlich bin ich in der Lage die Aufklärung durchzuführen, was ja aber nicht die Frage ist. Wer haftet, wenn der Internist die Untersuchung durchführt, ein Loch in die Magenwand stochert, der Patient operiert wird und letztlich verstirbt!? Bei uns im Haus wird es "erwartet" dass die anfordernte Abteilung die Aufklärung auch macht. Umgekehrt natürlich nicht. "Ist schon immer so". Inwiefern bin ich als Aufklärer haftbar?!
Und wodurch bist du dazu in der Lage? Kannst du sowohl eine Gastroskopie als auch ein CT mit KM selber durchführen und hast dies auch selbständig schon in größerer Zahl getan? Kennst die verschiedenen Komplikationen in ihrer jeweiligen Häufigkeit auch Abteilungsspezifisch?
Letzlich wird vor Gericht geurteilt und das kann oft ganz anders ausgehen als man vorher denkt, da vieles Auslegungs und Interpretationssache ist.
Fakt ist:
Nach der Neuregelung des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB ist vorgesehen, dass die Aufklärung mündlich entweder durch den Behandelnden selbst oder durch eine „Person“ erfolgen muss, „die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt“.
Wenn jetzt ein Richter das so auslegt, dass nur derjenige über die zur Durchführung notwendige Ausbildung verfügt, der das wirklich schon selbständig gemacht hast, könntest du als UCH, der nicht gastroskopieren kann, angeschmiert sein, da er sagen könnte, dass du gar nicht in der Lage warst aufzuklären.
Die deutsche Röntgengesellschaft interpretiert das so:
Im Hinblick auf die Aufklärung im Vorfeld zu radiologischen Maßnahmen bedeutet dies, dass es sich bei dem Aufklärenden um einen Arzt mit entsprechender Fachkunde im Sinne der RöV handeln muss.
Ob das ein Richter genauso sieht, wird man dann vor Gericht sehen
Man will es nicht unbedingt darauf ankommen lassen, daher haben, wie du hier im Thread selber nachlesen kannst, viele Kliniken Regeln eingeführt, dass die behandelnde Abteilung aufklärt. Wie gesagt bei uns auch bei komplizierteren Eingriffen jemand mit Erfahrung in dem Eingriff. Es kann niemand vernünftig über einen komplizierten Eingriff aufklären bei dem er nicht öfter dabei war. MAn kann doch dann gar nicht die Häufigkeiten der verschiedenen Komplikationen vernünftig einschätzen, diese können ja auch in verschiedenen Abteilungen und je nach Patientengut schwanken.
Ich kann dir da nur empfehlen das PAtientenrechtegesetz und die Empfehlungen der Ärztekammern und Fachgesellschaften zu dem Thema zu lesen. Aber wie gesagt, was vor Gericht passiert, ist manchmal was ganz anderes. Da werden auch mal URteile gesprochen, die vorher niemand erwartet hätte.
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(Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)