teaser bild
Seite 2 von 9 ErsteErste 123456 ... LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 41
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
    Beiträge
    12.348

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Dann fragst du vielleicht besser in einem Juristenforum?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #7
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    22.05.2013
    Beiträge
    573
    Ich denke, dass wird auch nicht anders sein, als wenn du für eine OP aufklärst, und dein operierender Kollege schneidet den Nerv durch... Wenn du darüber nicht aufgeklärt hast, bist du natürlich für die fehlerhafte Aufklärung verantwortlich. Ob jetzt bei einer formal korrekten Aufklärung für ein anderes Fach dir bei Komplikationen trotzdem ein findiger Anwalt einen Strick daraus drehen könnte nach dem Motto "Man kann als Fachfremder gar nicht korrekt aufklären", kann ich nicht beurteilen...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #8
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
    Mitglied seit
    19.04.2003
    Ort
    Atzenhausen
    Semester:
    Damals in den Ardennen...
    Beiträge
    28.026
    Unser Chef sagte, dass er es uns untersagen würde, eine fachfremde Aufklärung durchzuführen. Das sei ganz klar Sache der ausführenden Abteilung. Juristisch würde man uns unter Umständen nämlich ordentlich drankriegen. So waren seine Worte. "Jeder Anwalt nimmt euch auseinander, das glaubt mal! Und dann sitzt ihr in der Patsche!"

    Und wir wurden angehalten, das auch ganz klar so allen mitteilen, die uns zu einer "mal eben schnell aufklären, damit wir loslegen können-Aufklärung" "nötigen" wollen.
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #9
    Hero of the day Avatar von Medimatze
    Mitglied seit
    15.04.2007
    Beiträge
    471
    Habe auch schon einige Juristen gefragt. Es ist ja an sich delegierbar. Damit auch an einen anderen Arzt, damit auch an eine fachfremde Abteilung. Sogar an den Hausarzt. Rechtlich konnte und kann es mir aber niemand sagen. Mein Chef sagt "mach es halt". Ich mach auch von mir aus die Aufklärung, allerdings möchte ich meine Unterschrift nicht im Dokument haben, weil ich die möglichen Folgen nicht kenne.
    "Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #10
    TBSE performer Avatar von test
    Mitglied seit
    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    5.612

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Medimatze Beitrag anzeigen
    Natürlich bin ich in der Lage die Aufklärung durchzuführen, was ja aber nicht die Frage ist. Wer haftet, wenn der Internist die Untersuchung durchführt, ein Loch in die Magenwand stochert, der Patient operiert wird und letztlich verstirbt!? Bei uns im Haus wird es "erwartet" dass die anfordernte Abteilung die Aufklärung auch macht. Umgekehrt natürlich nicht. "Ist schon immer so". Inwiefern bin ich als Aufklärer haftbar?!
    Und wodurch bist du dazu in der Lage? Kannst du sowohl eine Gastroskopie als auch ein CT mit KM selber durchführen und hast dies auch selbständig schon in größerer Zahl getan? Kennst die verschiedenen Komplikationen in ihrer jeweiligen Häufigkeit auch Abteilungsspezifisch?

    Letzlich wird vor Gericht geurteilt und das kann oft ganz anders ausgehen als man vorher denkt, da vieles Auslegungs und Interpretationssache ist.

    Fakt ist:
    Nach der Neuregelung des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB ist vorgesehen, dass die Aufklärung mündlich entweder durch den Behandelnden selbst oder durch eine „Person“ erfolgen muss, „die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt“.

    Wenn jetzt ein Richter das so auslegt, dass nur derjenige über die zur Durchführung notwendige Ausbildung verfügt, der das wirklich schon selbständig gemacht hast, könntest du als UCH, der nicht gastroskopieren kann, angeschmiert sein, da er sagen könnte, dass du gar nicht in der Lage warst aufzuklären.

    Die deutsche Röntgengesellschaft interpretiert das so:
    Im Hinblick auf die Aufklärung im Vorfeld zu radiologischen Maßnahmen bedeutet dies, dass es sich bei dem Aufklärenden um einen Arzt mit entsprechender Fachkunde im Sinne der RöV handeln muss.

    Ob das ein Richter genauso sieht, wird man dann vor Gericht sehen

    Man will es nicht unbedingt darauf ankommen lassen, daher haben, wie du hier im Thread selber nachlesen kannst, viele Kliniken Regeln eingeführt, dass die behandelnde Abteilung aufklärt. Wie gesagt bei uns auch bei komplizierteren Eingriffen jemand mit Erfahrung in dem Eingriff. Es kann niemand vernünftig über einen komplizierten Eingriff aufklären bei dem er nicht öfter dabei war. MAn kann doch dann gar nicht die Häufigkeiten der verschiedenen Komplikationen vernünftig einschätzen, diese können ja auch in verschiedenen Abteilungen und je nach Patientengut schwanken.

    Ich kann dir da nur empfehlen das PAtientenrechtegesetz und die Empfehlungen der Ärztekammern und Fachgesellschaften zu dem Thema zu lesen. Aber wie gesagt, was vor Gericht passiert, ist manchmal was ganz anderes. Da werden auch mal URteile gesprochen, die vorher niemand erwartet hätte.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 2 von 9 ErsteErste 123456 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook