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Hallo,
kleiner Tipp dazu: viele Fachgesellschaften haben in ihrer Zeitschrift oder online eine juristische Kolumne. Diese einfach unter dem Stichwort "Patientenaufklärung" durchforsten und man bekommt einen guten Eindruck davon, was im eigenen Fachgebiet geht, und was nicht.
Quintessenz dessen ist immer (bin kein Jurist), daß der Aufklärende auch (zumindest theoretisch) in der Lage wäre, den betreffenden Eingriff durchzuführen, und natürlich über Alternativen Bescheid wissen muß. Deswegen kann ich die Aufklärung über eine Blutentnahme getrost der Arzthelferin überlassen. Der Chirurgieassistent im ersten Jahr schafft auch locker die Aufklärung über eine Appendektomie. Geht es aber zum Beispiel um eine Leberteilresektion wegen Metastasen, gehören in eine wasserdichte Aufklärung als Alternative auch die Thermoablation oder Perfusion, auch wenn das an dem Haus gar nicht angeboten wird. Und da wird es dann im ersten Jahr knifflig. Schwierigkeitsgrad nach oben offen...
Mangelhafte Aufklärung bzw. Dokumentation ist genau der Punkt, an dem der Patientenanwalt bzw. der Anwalt der Erben ansetzen wird. Und genau deswegen gehen die meisten Prozesse verloren.
KM im CT: als Notfallindikation gibt es nur wenige, V.a. Lungembolie z.B.. Da gehört in eine wasserdichte Aufklärung rein 1) daß man die vielleicht ursächliche (nicht abwinken, denn Fall kennt wohl jeder) Mittellappenpneumonie erst mal in einem RöTx ausschließen kann 2) wunderbare indirekte Emboliezeichen oder andere Belüftungsstörungen auch in einem Nativ-CT sehen kann 3) eine LE auch internistisch geschallt werden kann 4) nuklearmedizinisch diagnostizierbar ist und 5) auch MRT-Protokolle dafür existieren. Stehen Punkt 3-5 nicht zur Verfügung, ist das primär ein organisatorisches, aber nicht ein medizinisches Problem und muß auch als solches benannt werden, um sich nicht angreifbar zu machen. In der Peripherie sieht es ähnlich aus: Doppler, Co2 und wer einmal einen akuten arteriellen Verschluss bei bekannter KM-Allergie mit einem Gadolin (!!!)-Bolus dargestellt hat, wird das auch in das weitere Vorgehen einfließen lassen. In der FK Strahlenschutz lernt man sowas gerade nicht.
Wenn also der aufklärende Internist vorher 10 Jahre Radio gemacht hat, dürfte die Aufklärung wohl juristischen Bestand haben, tut es der junge Kollege aus der radiologischen Fachabteilung, der erst vor vier Wochen von der Uni gekommen ist, macht er sich angreifbar.
Nicht vergessen: der Wunsch nach "Fremdaufklärungen" resultiert oft nur aus dem simplen Wunsch nach Personal/Geldeinparungen (24h-Pflicht vs. Dienstbelastung usw.) In Zeitungen, vielen Bahnhöfen und auch im Fernsehen bewerben Anwälte ihre Dienste "Im Krankenhaus gewesen? Wir holen für Sie Geld raus!" Solange das so ist, tut man wirklich gut daran, möglichst defensiv und unangreifbar zu verfahren. Der Arbeitgeber, der vorher davon profitiert hat, läßt einen im Falle des Falles nämlich im Stich. Die meisten Krankenhäuser sehen sich nämlich mit enormen und ständig steigenden Haftpflichtprämien konfrontiert, ein Mitarbeiter, der hier "Pflichtverstöße" begangen hat, kommt da gerade recht, um zumindest einen Teil des Versicherungsschadens abzuwälzen...und eine Strafe trifft sowieso den Betreffenden persönlich.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"