Hallo,
ich würde davon ausgehen, dass ein Unfallchirurg in aller Regel nicht in der Lage ist über eine Gastroskopie oder ein CT mit KM aufzuklären. Hängt aber sicher von den Vorerfahrungen und Kenntnissen des Einzelnen ab.
Im Zweifel würde ich es mit der Rechtsabteilung deines Arbeitgebers klären.
Bei uns gibt es die klare Vorgabe, dass diejenigen aufklären, die die Prozedur durchführen. Bei komplexen Prozeduren sollte es auch nicht durch den Assistenten im 1. Jahr erfolgen sondern durch jemanden, der die Prozedur wirklich aus eigener Erfahrung gut kennt.
Und natürlich haftet der, der aufklärt, für seine Aufklärung.