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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    23.08.2011
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    Frankfurt
    Beiträge
    1
    Hallo!
    Ich habe eine Frage bzgl. der Steuererklärung im PJ: Wo trägt man die Aufwandsentschädigung ein? Unter dem Punkt "steuerfreie Aufwandsentschädigungen" oder ganz normal als Gehalt im Rahmen einer Steuerklasse (zum Beispiel Steuerklasse I).

    Wie habt ihr das gemacht?

    Viele Grüße



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.03.2016
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    Beiträge
    50
    Pauschale bis €2.400,00 steuerfrei einzutragen möglich wenn - solche Zahlung als Nebenjob (Hauptjob Student Uni) gezahlt wurde bzw aus einer öffentlichen Kasse stammt (im Hauptjob, kein Bafög). Was mehr als dieser Betrag ist, sind normale Einkünfte.
    Von daher würde ich denken, dass sie direkt zu "Einkommen unselbständige Arbeitnehmer" gehören.
    Flossen denn überhaupt Einkommenssteuern/Solibeiträge ab?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
    Mitglied seit
    13.10.2010
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    Beiträge
    5.026
    Gab es denn eine Lohnabrechnung vom Arbeitgeber? Die habe ich sogar bei meinen bezahlten Famulaturen erhalten.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
    Mitglied seit
    03.03.2011
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    Geschafft
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    Lohnabrechnung mit 0€ zu versteuernden einkommen



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