Ich hatte die gleiche Situation, bin stillend in den Beruf eingestiegen.
Vom Betriebsarzt wurde mir der Mutterschutz auch erklärt, im gleichen Atemzug (nett) gewarnt, dass beim Stillen kein Kündigungsschutz wie in der Schwangerschaft gilt. (Dieser endet 4 Monate nach der Geburt)
Ich habe meinem Arbeitgeber das Stillen dann nicht gemeldet, weil ich durch die doch relevanten Einschnitte (max. 8,5h Arbeiten, keine Gefahrenstoffe, keine Nachtdienste) Angst hatte, gekündigt zu werden.
Auf Gefahrenstoffe Acht gegeben habe ich trotzdem, und mich von Kollegen vertreten lassen.