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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    weiß jemand wie die Gesamtnote berechnet wird, wenn ich mein Physikum im Ausland abgelegt habe?
    Konkret habe ich nur einen Anrechnungsbescheid über das erste Staatsexamen vom LPA erhalten.

    In der Approbationsordnung heißt es dazu:

    Für die Ärztliche Prüfung ist unter Berücksichtigung der Noten für den Ersten,
    Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine Gesamtnote nach
    Maßgabe des § 33 Abs. 1 zu bilden. Eine Gesamtnote wird nicht gebildet, wenn eine
    im Ausland abgelegte Prüfung nach § 12 als Erster Abschnitt oder Zweiter Abschnitt
    der Ärztlichen Prüfung angerechnet worden ist.
    Habe ich dann gar keine Note aufm Zeugnis stehen, oder den Schnitt aus zweitem und dritten STEX?
    Stehen die einzelnen Noten überhaupt irgendwo?
    Grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Siehe Anlage 12 der ÄAppO:
    https://www.gesetze-im-internet.de/_...anlage_12.html

    Die Note des 3. Abschnitts der ÄP wird vermerkt. Es wird keine Gesamtnote gebildet.



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  3. #3
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    na toll wieso lern ich dann gerade überhaupt noch aufs 2te STEX ?



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