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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    Entschuldigung für diese doofe Frage, aber wenn vom Physikum gesprochen wird, ist damit der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemeint? Sind es Synonyme?

    Ich bin Russin und habe bisher in Russland Medizin studiert, unser System ist anders. Aber ich möchte in Deutschland mein Studium fortsetzen. In meinem Anrechnungsbescheid vom Landesprüfungsamt in Düsseldorf steht folgende:

    ... rechne ich das an der Universität xxx durchgeführte Studium mit zwei Jahren (= vier vorklinische Semester) auf das Medizinstudium im Geltungsbereich der ÄAppO an.

    Gemäß "§ 12 ÄAppO erkenne ich die an der Universität xxx abgelegten Prüfungen als Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Sinne der ÄAppO an.
    Vielen Dank für eure Hilfe



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Kiddo
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  3. #3
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    Danke für deine Antwort. Ich bin nur etwas verwirrt, da ich von der Uni Freiburg folgende Antwort bekommen habe:

    Ja, Sie müssen zusätzlich zu dem Bescheid von Düsseldorf auch noch eine beglaubigte Kopie Ihres Physikumszeugnisses der russischen Universität mitschicken.

    Meine Frage war die folgende:

    Der Anrechnungsbescheid aus Düsseldorf (im Anhang) zeigt, dass der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anerkannt wurde. Benötige ich noch etwas anderes für die Bewerbung zum 1. klinischen Fachsemester?



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  4. #4
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Komisch, normalerweise wollen die nichts mehr haben. Ich würde in dem Fall einfach das letzte Transcript beglaubigt mitschicken. Kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass die das wirklich brauchen...Letztendlich zählt das, was das LPA anerkennt.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Shiek: Du hast das Äquivalent des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (vulgo des Physikums) in Russland bestanden, und dieses wurde dir in Deutschland anerkannt. Das deutsche LPA hat dir einen Anerkennungsbescheid ausgestellt, aber das Zeugnis selbst ist noch immer das aus Russland. Was ich damit sagen will: Der Zettel vom LPA ist kein Zeugnis, sondern nur ein Bescheid.

    Wenn die Uni Freiburg sagt, dass sie eine beglaubigte Kopie deines russischen Zeugnisses will, dann ist das wohl so

    Wenn du schon in Deutschland bist, ist es wohl am einfachsten, dieses bei einem Notar beglaubigen zu lassen. Wenn du noch in Russland bist, ist es vielleicht billiger, direkt bei deiner russischen Uni eine beglaubigte Kopie zu beantragen.



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