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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von die_Herrin_der Dinge Beitrag anzeigen
    mein 1.Dienst findet zwar erst dieses WE statt...... bin nämlich grad auch noch übel erkältet:/ Das wird ein Spaß am Sonnatg
    OT: Wieso tust du dir das dann an? Wäre klug, schon beim anstehenden 1. Dienst auf seine eigene Gesundheit zu achten - es dankt dir niemand!!!!!!!



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Den Fehler mach ich auch immer wieder. Und immer wieder dankt es einem niemand. Und immer wieder ertapp ich mich dann dabei wenn mal ein Kollege krank ist ihn einfach zu beneiden, dass er sich durchgerungen hat sich doch krank zu melden... Mein einziger Trost ist dass ich damit bei der Mehrheit bin. Zumindest in allen bisherigen Kliniken



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Ort
    Düsseldorf
    Semester:
    12
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    56
    Hallo zusammen!

    Ich bin auch immer nur stiller Mitleser, aber ich hoffe, ihr könnt mir auch bei einem kleinen Abrechnungs-Problem helfen:

    Wir arbeiten auch unter dem o.g. Tarifvertrag. Wir haben eine 5-Tage Woche mit 40h/Woche.
    Lt. dem TV werden Feiertagsdienste mit 35% Zuschlag vergütet, wenn FZA gewährt wird, wenn nicht, wird mit 135% vergütet. Wisst ihr, wann der FZA gegeben werden darf? Darf der auf einen Samstag gelegt, wenn eh frei ist und dann mit 35% vergütet werden? Oder muss der FZA an einem anderen Tag von Montag-Freitag erfolgen um mit 35% vergüten zu dürfen?

    Ich würde mich über eine Antwort eurerseits sehr freuen!

    Vielen Dank und einen schönen Sonntag!



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher
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    Semester:
    das war mal...
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    Zitat Zitat von Mitschmaus Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen!

    Ich bin auch immer nur stiller Mitleser, aber ich hoffe, ihr könnt mir auch bei einem kleinen Abrechnungs-Problem helfen:

    Wir arbeiten auch unter dem o.g. Tarifvertrag. Wir haben eine 5-Tage Woche mit 40h/Woche.
    Lt. dem TV werden Feiertagsdienste mit 35% Zuschlag vergütet, wenn FZA gewährt wird, wenn nicht, wird mit 135% vergütet. Wisst ihr, wann der FZA gegeben werden darf? Darf der auf einen Samstag gelegt, wenn eh frei ist und dann mit 35% vergütet werden? Oder muss der FZA an einem anderen Tag von Montag-Freitag erfolgen um mit 35% vergüten zu dürfen?

    Ich würde mich über eine Antwort eurerseits sehr freuen!

    Vielen Dank und einen schönen Sonntag!
    Ist dein Feiertagsdienst normale Arbeitszeit oder Bereitschaftsdienst? Wenn es Bereitschaftsdienst ist (was die Regel ist) bekommst du nach §12 (4) einen Zuschlag von 25% und damit hat es sich. Weitere Ansprüche auf Zeitzuschläge hast du nicht.
    Wenn es tatsächlich normale Arbeitszeit ist muss der FZA innerhalb von 3 Monaten an einem Werktag erfolgen. In der Regel bedeutet dies Mo-Fr (es sei denn ihr arbeitet alle Samstags normal). Ansonsten gibt es zu deinem normalen Entgeld nochmal 135% dazu.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    10.09.2008
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    Hey! Danke schonmal für deine Antwort. Der bd setzt sich zusammen aus vollarbeit und Bereitschaftsdienst. Nimmt man zB den 1.5.,so haben wir von 8.30 am 1.5. bis 8.00 am 2.5. gearbeitet. Dazu vergütet wurden 35% Zuschlag. Der freie Tag dazu wurde mir auf den Samstag gebucht. Der entsprechende Dienst vom 5.5. Christi Himmelfahrt auf einen anderen Samstag. Auch hier gab es 35% Zuschlag.
    Ist das so richtig?!? Wann gäbe es denn dann die 135%?



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