@Mitschmaus: So wie du das beschreibst, könnte ich mir vorstellen, daß der Vollarbeitszeit-Teil vom 1.5. und die 8h FZA vom 2.5. auf dem regulären Stundenkonto landen und der Rest als Bereitschaftsdienst ausgezahlt wird. Dann gibt es für den Bereitschaftsdienst das BD-Entgelt plus 25% (jetzt z.B. bei TVÄ/VKA) und für den Vollarbeitszeit-Anteil 35% Zuschlag und die übrigen Stunden sind evtl. auf dem Stundenkonto gelandet, ohne daß du es gemerkt hast (falls du aus irgendwelchen Gründen z.B. mit der regulären Einteilung das Stundensoll im Monat nicht erfüllt hattest).
Den Freizeitausgleich auf einen Samstag zu legen, ist natürlich Quatsch, da du da ja keine reguläre Arbeitszeit hättest.
Jedenfalls werden nur insgesamt 135% gezahlt. Also 100% für die Stunden und dann noch 35% Zuschlag. Oder alternativ die Stunden wandern als 100% aufs Stundenkonto (-> Freizeitausgleich) und 35% Zuschlag werden ausgezahlt.
Etwas blöd zu erklären, ich weiß nicht, wie ich es verständlicher machen soll. Ich hatte den Absatz im TVÄ/VKA jedenfalls mal so verstanden, daß die Stunden am Feiertag mit 100% aufs Stundenkonto wandern und dann ZUSÄTZLICH nochmal 135% Zuschlag ausbezahlt werden müssen, sofern ich nicht freie Tage (Freizeitausgleich) dafür bekomme. Den Zahn hat mir aber ein Anwalt vom Marburger Bund gezogen, als ich ihn gefragt habe. Gibt nur Stundenentgelt und 35% Zuschlag.