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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    ich probiere es morgen nochmal auf die nette Art und dann mitm mb

    Danke für deine Hilfe!



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  2. #17
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    @Mitschmaus: So wie du das beschreibst, könnte ich mir vorstellen, daß der Vollarbeitszeit-Teil vom 1.5. und die 8h FZA vom 2.5. auf dem regulären Stundenkonto landen und der Rest als Bereitschaftsdienst ausgezahlt wird. Dann gibt es für den Bereitschaftsdienst das BD-Entgelt plus 25% (jetzt z.B. bei TVÄ/VKA) und für den Vollarbeitszeit-Anteil 35% Zuschlag und die übrigen Stunden sind evtl. auf dem Stundenkonto gelandet, ohne daß du es gemerkt hast (falls du aus irgendwelchen Gründen z.B. mit der regulären Einteilung das Stundensoll im Monat nicht erfüllt hattest).

    Den Freizeitausgleich auf einen Samstag zu legen, ist natürlich Quatsch, da du da ja keine reguläre Arbeitszeit hättest.

    Jedenfalls werden nur insgesamt 135% gezahlt. Also 100% für die Stunden und dann noch 35% Zuschlag. Oder alternativ die Stunden wandern als 100% aufs Stundenkonto (-> Freizeitausgleich) und 35% Zuschlag werden ausgezahlt.

    Etwas blöd zu erklären, ich weiß nicht, wie ich es verständlicher machen soll. Ich hatte den Absatz im TVÄ/VKA jedenfalls mal so verstanden, daß die Stunden am Feiertag mit 100% aufs Stundenkonto wandern und dann ZUSÄTZLICH nochmal 135% Zuschlag ausbezahlt werden müssen, sofern ich nicht freie Tage (Freizeitausgleich) dafür bekomme. Den Zahn hat mir aber ein Anwalt vom Marburger Bund gezogen, als ich ihn gefragt habe. Gibt nur Stundenentgelt und 35% Zuschlag.



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  3. #18
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Etwas blöd zu erklären, ich weiß nicht, wie ich es verständlicher machen soll. Ich hatte den Absatz im TVÄ/VKA jedenfalls mal so verstanden, daß die Stunden am Feiertag mit 100% aufs Stundenkonto wandern und dann ZUSÄTZLICH nochmal 135% Zuschlag ausbezahlt werden müssen, sofern ich nicht freie Tage (Freizeitausgleich) dafür bekomme. Den Zahn hat mir aber ein Anwalt vom Marburger Bund gezogen, als ich ihn gefragt habe. Gibt nur Stundenentgelt und 35% Zuschlag.
    Ehrlich gesagt wird es bei uns genauso gehandhabt. 8h Arbeitsstunden +35% und nach 5 Monaten nochmals 100% Zuschlag. Wie hat der Anwalt den erklärt, dass da steht "zusätzlich zum regulären Stundenentgelt" und das dann nicht gilt?

    @Mitschmaus: Las es einfach durch MB prüfen. Für was zahlt man Beiträge



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  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Ehrlich gesagt wird es bei uns genauso gehandhabt. 8h Arbeitsstunden +35% und nach 5 Monaten nochmals 100% Zuschlag. Wie hat der Anwalt den erklärt, dass da steht "zusätzlich zum regulären Stundenentgelt" und das dann nicht gilt?
    Er hat das (bezogen auf meinen Fall) so erklärt:

    Bei der Berechnung der Sollstunden in einem Monat, in dem ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt, wird dieser Tag vom Arbeitgeber mit "0 Sollstunden" angesetzt. Für die anderen Arbeitstage im Monat wird 8h Arbeitszeit angesetzt, um zur Sollstundenzahl des Monats zu kommen. Dies ist das Vorgehen nach TVÄ/VKA § 8 Absatz 1 (bei regulärem Dienstplanmodell) bzw. Absatz 2 (bei Schichtarbeit/Wechselschichtarbeit) "Reduktion der Wochenarbeitszeit um ein Fünftel". Diese Sollstundenreduktion sei gemäß Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen habe ich nicht gefragt) praktisch ein Freizeitausgleich gemäß TVÄ/VKA § 11 Absatz 1 Buchstabe d) .

    Wenn man nun an dem Feiertag arbeitet, wandern 8h Stunden aufs (reduzierte) Stundenkonto und 35% Zuschlag werden ausbezahlt, bzw. bei uns ist es so, daß dann eben die Stunden (mit 100%) und 35% Zuschlag ausgezahlt werden.

    Aber ich dachte, ich müßte da obendrauf nochmal 100% bekommen. Weil ich es so verstanden hatte, daß das Grundgehalt schon grundsätzlich für die um den Feiertag verminderte Monatsarbeitszeit fällig wird (ist ja bei jedem anderen Arbeitnehmer auch so) und dann an dem Feiertag die zusätzlich geleisteten Stunden bezahlt werden müssen und DANN noch 135% Zuschlag, wenn ich nicht nochmal nen Extratag freibekomme. Hat er mir aber ausdrücklich gesagt, daß das nicht so ist.

    Hoffe, diese Erklärung beseitigt jede Möglichkeit von Mißverständnissen. Wird das bei dir tatsächlich anders (=großzügiger) gehandhabt als ich es jetzt geschildert habe?



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  5. #20
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    Ich habe nochmal nachgeschaut: wir bekommen ganz normal die Stunden bezahlt mit 100%, wie an jedem anderen Dienst auch. Zusätzlich für die Stunden dann 35% Zuschlag. Die Wochenarbeitszeit ist für diesen Feiertag bei allen Mitarbeitern um 8 Stunden gekürzt. Somit habe ich doch die A...Karte, wenn ich an dem Feiertag arbeiten muss, oder nicht? Und "nur" die 35% Zuschlag bekomme und mein Ausgleichstag auf einen Samstag gelegt wird?!?! Oder stehe ich auf dem Schlauch...?



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