Zitat Zitat von Sternchenhase Beitrag anzeigen
Ja, das liegt einfach daran, dass die meisten 12 Monate FSJ/BFD etc machen, und keine 6.
Demzufolge: Platz im WS erhalten- 12 Monate FSJ- Anspruch auf Platz im nächsten WS


Du erhältst in keinem Fall Anspruch auf bevorzugte Zulassung bzw. überhaupt Zulassung an mehr als einer Universität.
Bekommst du eine Zusage von Uni B verfällt definitiv die von Uni A.

Ich erkenne ehrlich gesagt nicht so genau, was denn jetzt dein Problem ist.

Dein Anspruch verfällt, sobald du nicht mehr dein FSJ machst und dich nicht direkt danach bei hss bewirbst!

Sprich, Zusage Uni A- 6 Monate FSJ- Beenden FSJ- Absage Uni B. -> Du hast keinen Anspruch auf den Platz A im WS.

Meines Erachtens deine Frage(?): Zusage Uni A- 12 Monate FSJ- Absage Uni B- normales Weiterführen des FSJ bis zum WS- Anspruch auf Platz A. Sicher sagen kann ich dir das nicht.


Das mit der juristischen Sicherheit von hss ist eine interessante Frage . Nein, die Mitarbeiter dort kennen sich nicht besonders gut aus,und ich würde mich nicht darauf verlassen. Und die, die die Mails beantworten, sind die gleichen, wie die am Telefon .

Anders aber, wenn du denen eine Mail schickst, mit der Bitte um eine verbindliche Antwort auf deine Situation hättest du es ja schwarz auf weiß und die sind nun mal die zuständige Stelle. Wie es juristisch da aber genau aussieht... ...

Ich würde aber auf jeden Fall die Mail schreiben. Es wäre nett, wenn du dann weiterberichtest, ist ja schon eine interessante Problematik.
sorry, Zitatfehler, siehe meinen Post obendrüber