teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 8
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    24.06.2016
    Beiträge
    5

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Guten Tag liebes Medi-learn Forum,

    seit 2,5 Wochen leiste ich mein Pflegepraktikum ab. Ich wollte euch fragen, ob ich für mein Pflgeepraktikum eine bestimmte Anzahl an Arbeitstagen nachweisen muss, weil ich einige Tage in der Woche frei bekommen habe. Deshalb mache ich mir Sorgen, dass das Praktikum mir am Ende nicht anerkannt wird.
    Bitte antwortet mir schnell!! Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.644
    Das ist egal. Es steht ja auch nichts davon auf dem Zeugnis, siehe z.B. https://www.uni-frankfurt.de/6047344...legedienst.pdf

    Außer natürlich, du wolltest das selbst, und dein Krankenhaus will das als Fehltage am Zeugnis vermerken. Aber wenn dein Krankenhaus dir von sich aus freigegeben hat, ist das ja deren Problem.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    24.06.2016
    Beiträge
    5
    Ne, die wollen mir von sich aus frei geben.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.644
    Das ist dann deren Problem. Es ist sozusagen auch egal - wichtig ist nur, dass diese Zeit nicht am Zeugnis als Fehlzeit eingetragen ist. Denn vorgeschrieben ist nur die Gesamtdauer von drei Monaten.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    16.01.2016
    Beiträge
    68

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Das Zeugnis, auf dem "XY hat bei uns im Zeitraum a-b einen Krankenpflegedienst abgeleistet" steht und mit einem Siegel begläubigt wird ist also die einzige Unterlage, die benötigt wird?
    Es muss also keine Beurteilung vom Arbeitgeber z.b. mit Beschreibung der Tätigkeiten vorgelegt werden?

    Ich weiß, auf den Websiten der LPAs steht auch nichts von so einer zusätzlichen Unterlage, ich will nur sichergehn.



Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook