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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Soweit ich weiß, zählen Wochenenden und Feiertage in die 30 Tage rein, egal wann es anfängt



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von KirstenP Beitrag anzeigen
    Zählt eine Mail denn rechtlich betrachtet als Beweis?
    Ich weiss nicht ob das jetzt 100% rechtlich betrachtet als Beweis zählen wird, aber bevor man da einen Anwalt dazuschaltet, wird man etwas haben, was man vorzeigen kann.

    Allerdings wird zumindest in Ba-Wü sowas bei Hausarztfamulaturen nicht möglich sein (es haben nämlich relativ viele Leute die Famulatur über Ostern/Weihnachten gemacht, am besten wenn die Praxis Urlaub hat... seitdem wird es streng kontrolliert) Ich würde aber mit dem Hausarzt besprechen, vielleicht mal ein KV-Dienst Samstags mitmachen damit dir das Freitag bescheinigt wird.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Ok, das wäre aber auch dummdreist mit Weihnachten und co...



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