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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo allerseits

    Ich habe gottseidank nach langem Warten für dieses Wintersemester einen Medizinstudienplatz in Düsseldorf erhalten. Und ich möchte sehr gerne elternunabhängig Bafög beantragen.

    Ich habe eine 3 jährige Ausbildung gemacht ( Krankenpfleger ) und Ende September diesen Jahres habe ich 3 Jahre Berufstätigkeit. Nach dem Gesetz könnte ich ja dann elternunabhängig Bafög beantragen, so wie ich es verstanden habe.

    Aber jetzt das große ABER :

    Ich erhielt für das Sommersemester letzten Jahres einen Teilstudienplatz in Göttingen. Und War dort in diesem Sommersemester immatrikuliert, habe aber keinen einzigen Tag tatsächlich studiert, denn ich habe mein 1.Fachsemester auf das nächste Wintersemester verschoben, da ich keine Wohnung bekam. Und das 1.Fachsemester (was ich ja verschoben hatte) habe ich auch nicht mehr angetreten, da meine Vermieterin kurzfristig vor Studienbeginn am 27.9.2015 mir die Wohnung absagte. Schließlich habe ich mich exmartikulieren lassen (War eh nur ein Teilstudium) und arbeite seit dem wie gehabt als Pfleger weiter.

    Also War ich im Sommersemester letzten Jahres zwar immatrikuliert, habe aber nicht studiert sondern wie vorher, vertraglich gebunden auf Vollzeit gearbeitet.

    Weiß jemand ob mir dieses halbe Jahr abgezogen wird?

    Wenn ja, dann würde man mir ja bis Ende September diesen Jahres 2,5 Jahre Berufstätigkeit nach der 3 jährigen Ausbildung anrechnen und nicht 3 Jahre Berufstätigkeit. Und das wäre ja richtig blöd für mich.

    Weiß jemand Rat?

    Man ist das kompliziert.

    Vielen Dank im Voraus.

    Nette Grüße Tarık



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Las dich beraten. Jede Uni hat i.d.R. eine Bafög-Beratungsstelle die dir hier sicher helfen kann.



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  3. #3
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Las dich beraten. Jede Uni hat i.d.R. eine Bafög-Beratungsstelle die dir hier sicher helfen kann.
    Die kennen sich da meistens leider auch nicht gut aus. Lies dir also auf jeden Fall vorher selber den Gesetzestext durch bevor du da hin gehst.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.02.2012
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    Gesetzestext hab ich schon gelesen.

    Besagt ganz deutlich elternunabhängiges Bafög : wenn 3 jjährige Ausbildung gemacht und dann 3 jahre in dem Beruf gearbeitet.
    Das hab ich ja auf jeden Fall.
    Das ist nicht meine sorge.

    Frage ist nur ob es ein Problem sein wird dass ich in diesem Sommersemester immatrikuliert war? ???
    Wie gesagt hab kein Tag studiert, da ich das 1.Fachsemester verschoben habe. Hab quasi das Studium ruhen lassen.



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  5. #5
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
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    Immatrikulation ist Immatrikulation. Teilzeitstudium ist kein Problem. Beim Teilstudienplatz weiß ich es nicht.



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