VerstehE deinen letzten Beitrag nicht so ganz
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Was daran verstehst du nicht? Du warst eingeschrieben, ob du wirklich studiert hast oder nicht ist dem Amt egal.
Und ich weiß, dass ein Teilzeitstudium nicht schädlich für das Bafög ist, das hat mich selbst betroffen daher hab ich das damals recherchiert. Aber Teilzeit ist nicht das selbe wie ein Teilplatz.
im gesetz steht doch nicht, dass man nicht eingeschrieben sein darf.
da steht 3 jahre ausbildung und im anschluss 3 jahre berufstätigkeit, was ich habe und nachweisen kann.
oder wie seht ihr das?
Hallo Tarik! Bitte keine weiteren Threads zum gleichen Thema eröffnen. Einer reicht! Danke!
LG
Feuerblick
ML-Moderatorin
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Sorry Chefin 😊😊