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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Danke für eure Hilfe

    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen






    Ja, das ist so. Deshalb hat man ein vielen Unis auch wenig bis keine Chancen auf einen Wechsel. Manche Unis haben in der Klinik mehr Kapazitäten als in der Vorklinik, da stehen die Chancen dann ein bisschen besser.


    .
    Meinst du mit Wechsel hier Zulassung ins höhere FS (Ortswechsel) oder Tausch?

    Offiziell sind doch Quereinsteiger (QS) nach den Ortswechslern zu behandeln ,sodass de facto fast nie ein QS einen Platz erhält?

    Hierzu war mir auch folgende Formulierung der Uni HD unklar:

    http://www.uni-heidelberg.de/studium...n/hoehere.html







    Zitat: Quereinstieg in Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

    Studienplätze können in Studienfächern, die einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen, grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind. Erst nach Abschluss des ordentlichen Vergabeverfahrens für Hochschulortswechsler werden möglicherweise frei bleibende Studienplätze an Quereinsteiger vergeben. Die Vergabe erfolgt aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen.


    Zitat2:Vergabekriterien für höhere Semester

    Nach § 19 Abs. 2 der Hochschulvergabeverordnung Baden-Württemberg (HVVO) werden bei der Zulassung von Hochschulortswechslern und Studienunterbrecher (§ 19 Abs. 1 HVVO) 50 % der Studienplätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Da es an dieser Stelle nicht möglich ist, für jeden Einzelfall eine genaue Aussage über die geforderten Studienleistungen zu machen, bitten wir Sie, Ihrem Zulassungsantrag bei Hochschulortswechsel / Studienunterbrechung einen ausführlichen Studienverlauf (inkl. Scheine, Prüfungen und Transcript of Records) beizufügen. Diese Regelung gilt auch für den Quereinstieg. Hier werden alle verfügbaren Plätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Die Auswahlsatzung für höhere Fachsemester finden Sie hier.

    Die übriggebliebenen 50 % der Studienplätze werden nach sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen sowie wissenschaftlichen Gründen in nachstehender Rangfolge vergeben:

    Nachgewiesene Eigenschaft als Schwerbehinderte/r oder einem/r Schwerbehinderten Gleichgestellte/r im Sinne des Schwerbehindertengesetzes.
    Einzige Wohnung oder Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin mit seinem/ihrem Ehegatten oder seinen/
    ihren Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten.
    Anerkennung des ersten Studienortswunsches bei besonders schwerwiegenden gesundheitlichen, familiären oder
    wirtschaftlichen Umständen sowie wissenschaftlichen Gründen des Bewerbers/der Bewerberin.
    Einzige Wohnung oder Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin bei den Eltern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten.
    Keiner der vorgenannten Gründe.


    Meint dies, dass die Vergabeordnung für höhere Semester die vorhandenen Plätze (also meistens keine) zu 50 Prozent nach Leistung ,zu 50 Prozent nach Sozialkriterien aufteilt?
    Die Quereinsteiger würden dann danach behandelt und würden nicht an der Quote 2 (Sozialkriterien) teil nehmen?



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  2. #7
    straight outta hell
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    Zitat Zitat von knauberschuss Beitrag anzeigen
    Meinst du mit Wechsel hier Zulassung ins höhere FS (Ortswechsel) oder Tausch?
    Damit ist nur der Ortswechsel gemeint.
    Der Tausch ist ja nicht darauf angewiesen, dass Plätze frei werden.


    An viele Unis werden Ortswechsler gegenüber Quereinsteigern bevorzugt. Da es aber schon für Ortwechsler wenig bis gar keine Plätze gibt, sind Quereinsteiger oftmals chancenlos.


    Es wäre hilfreich, wenn du mal deine konkrete Situtation beschreiben würdest. Bist du Ortwechsler oder Quereinsteiger, willst du wechseln, willst du an eine bestimmte Uni oder einfach nur überhaupt einen Platz in Deutschland haben, in welchem Semester bist du jetzt?
    Da könnte man dir gezielter weiterhelfen.



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  3. #8
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Damit ist nur der Ortswechsel gemeint.
    Der Tausch ist ja nicht darauf angewiesen, dass Plätze frei werden.


    An viele Unis werden Ortswechsler gegenüber Quereinsteigern bevorzugt. Da es aber schon für Ortwechsler wenig bis gar keine Plätze gibt, sind Quereinsteiger oftmals chancenlos.


    Es wäre hilfreich, wenn du mal deine konkrete Situtation beschreiben würdest. Bist du Ortwechsler oder Quereinsteiger, willst du wechseln, willst du an eine bestimmte Uni oder einfach nur überhaupt einen Platz in Deutschland haben, in welchem Semester bist du jetzt?
    Da könnte man dir gezielter weiterhelfen.
    Ich habe eigentlich keine genaue Situation, bin der Begriffe dennoch nicht kundig.
    Das mit Quereinsteigern und Ortswechslern und der Hierachie habe ich verstanden, aber die genaue Definition ist unklar.

    Angenommen jemand würde in einem Fach x ein humanmedizinisches Physikum ablegen können (angenommen), also in einem anderen Fach mit starker Deckungsgleichheit ,sodass das Landesprüfungsamt das zulässt, wäre diese Person dann formell ja eigentlich ein Quereinsteiger ins Humanmedizinstudium (, da er offiziell in einem anderen Fach eingeschrieben wäre), wenn er sich woanders ins erste klinische bewirbt?

    Oder wird bei der Bewerbung ins erste klinische einfach nur das humanmedizinische Physikum als Voraussetzung genommen?
    Und alle werden in einen Topf geworfen, die das humanmedizinische Physikum vorweisen können?


    zB durch https://www.uni-marburg.de/studium/b...erbhoeherefach

    Zitat:

    an 3. Stelle.
    an Bewerberinnen und Bewerber, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hoch*schule endgültig eingeschrieben sind oder waren oder die durch Studienzeiten an einer Hoch*schule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anrechen*bare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen, in der nachstehenden Rangfolge: Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung etc.

    Hier wären dann Quereinsteiger und Ortswechsler auf der gleichen Ebene?
    Das variert also nach Bundesland?



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  4. #9
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Damit ist nur der Ortswechsel gemeint.
    .
    Damit auch die Bewerbung in das erste klinische Semester? Das beinhaltet im Regelfall einen Ortswechsel oder?



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  5. #10
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    Würde ein Quereinsteiger (in einem artverwandten Fach eingeschriebener) , um mal die Marburger-Formulierung zu benützen, zum Ortswechsler werden, wenn er hinreichend viele Scheine hätte, die von der zuständigen Stelle (Landesprüfugsamt) als gleichwertig anerkannt wären?
    Unabhängig davon ,dass dies in der Praxis nicht praktikabel ist.
    Es geht um die rechtliche Einordnung ,ob man dann noch Quereinsteiger ist, weil man ja nur in einem anderen Fach studiert oder ob hier dann ein Ortswechsel vorliegt.
    Formell müsste man ja selbst mit einem Physikum in einem anderen Fach ein Quereinsteiger bleiben, da man in einem anderen Fach immatrikuliert ist.

    Als weiterer Faktor wäre dann noch die unterschiedliche Auslegung nach Bundesland zu beachten:
    Entweder Ortswechsler auf gleicher Ebene mit Quereinsteiger, wie in Marburg oder eben nachgelagert, wie in Bawü



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