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Würde ein Quereinsteiger (in einem artverwandten Fach eingeschriebener) , um mal die Marburger-Formulierung zu benützen, zum Ortswechsler werden, wenn er hinreichend viele Scheine hätte, die von der zuständigen Stelle (Landesprüfugsamt) als gleichwertig anerkannt wären?
Unabhängig davon ,dass dies in der Praxis nicht praktikabel ist.
Es geht um die rechtliche Einordnung ,ob man dann noch Quereinsteiger ist, weil man ja nur in einem anderen Fach studiert oder ob hier dann ein Ortswechsel vorliegt.
Formell müsste man ja selbst mit einem Physikum in einem anderen Fach ein Quereinsteiger bleiben, da man in einem anderen Fach immatrikuliert ist.
Als weiterer Faktor wäre dann noch die unterschiedliche Auslegung nach Bundesland zu beachten:
Entweder Ortswechsler auf gleicher Ebene mit Quereinsteiger, wie in Marburg oder eben nachgelagert, wie in Bawü