Ums kurz zu machen: jede Uni (bzw. jedes Bundesland) hat ihre eigenen Regeln. Will man sich auf ein höheres Fachsemester bewerben, muss man sich bei jeder Uni durch die Auswahlsatzung lesen und individuell entscheiden, was auf den eigenen Fall zutrifft.
Grobe Richtlinie:
Ortswechsler sind Leute, die in Deutschland in Humanmedizin eingeschrieben sind oder waren.
Also Leute, die bereits einen Medizinstudienplatz haben (hatten) und lediglich den Ort wechseln wollen.
Quereinsteiger sind Leute, die Leistungen erbracht haben, die für das Humanmedizinstudium angerechnet werden können. Ob das ein humanmedizinisches Physikum aus dem Ausland, ein Zahnmediziner mit Humanmedizinphysikum oder ein Biologiestudent mit einzelnen Scheinen ist, ist dabei egal. Solange die Person in Deutschland nicht in Humanmedizin eingeschrieben ist oder war, gilt sie als Quereinsteiger. Die Anzahl der anrechenbaren Leistungen sagt lediglich etwas darüber aus, in welches Fachsemester man einsteigen kann. Jemand mit Physikum (woher aus immer) kann sich bereits aufs erste klinische bewerben, jemand mit einzelnen Scheine halt nur auf vorklinische Semester. Wie viele Semester man anerkannt bekommt entscheidet das Landesprüfungsamt.
Das gilt, wie gesagt, aber nur als grobe Richtlinie und im Endeffekt entscheidet jede Uni selbst, wer wann Ortwechsler und wer Quereinsteiger ist und in welcher Rangfolge zugelassen wird.
So gelten z.b Leute mit Teilstudienplatz in Ba-Wü als Quereinsteiger obwohl sie für Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben waren/sind.
In Marburg scheint man dafür, laut deiner Quelle, keinen Unterschied zwischen Quereinsteiger und Ortswechsel zu machen.