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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Das aus Mainz habe ich noch gefunden. Die erklärens am Besten

    http://www.studium.uni-mainz.de/bewe...-fuer-medizin/

    "Unter einem sog. Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges. Hierzu müssen aus einem verwandten Studiengang so viele Leistungsnachweise angerechnet werden können, dass die Einstufung in ein höheres (mindestens das 2.) Fachsemester möglich wird.

    Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt, folgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt."



    Jeder Quereinsteiger erhält also einen Anrechnungsbescheid, aber dennoch könnte es sein, dass der QS im FS ,sagen wir, 5, dann nach dem vor zu ziehenden Ortswechsler steht, der ebenfalls sich auf FS 5 bewirbt?



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  2. #12
    straight outta hell
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    Ums kurz zu machen: jede Uni (bzw. jedes Bundesland) hat ihre eigenen Regeln. Will man sich auf ein höheres Fachsemester bewerben, muss man sich bei jeder Uni durch die Auswahlsatzung lesen und individuell entscheiden, was auf den eigenen Fall zutrifft.

    Grobe Richtlinie:

    Ortswechsler sind Leute, die in Deutschland in Humanmedizin eingeschrieben sind oder waren.
    Also Leute, die bereits einen Medizinstudienplatz haben (hatten) und lediglich den Ort wechseln wollen.

    Quereinsteiger sind Leute, die Leistungen erbracht haben, die für das Humanmedizinstudium angerechnet werden können. Ob das ein humanmedizinisches Physikum aus dem Ausland, ein Zahnmediziner mit Humanmedizinphysikum oder ein Biologiestudent mit einzelnen Scheinen ist, ist dabei egal. Solange die Person in Deutschland nicht in Humanmedizin eingeschrieben ist oder war, gilt sie als Quereinsteiger. Die Anzahl der anrechenbaren Leistungen sagt lediglich etwas darüber aus, in welches Fachsemester man einsteigen kann. Jemand mit Physikum (woher aus immer) kann sich bereits aufs erste klinische bewerben, jemand mit einzelnen Scheine halt nur auf vorklinische Semester. Wie viele Semester man anerkannt bekommt entscheidet das Landesprüfungsamt.

    Das gilt, wie gesagt, aber nur als grobe Richtlinie und im Endeffekt entscheidet jede Uni selbst, wer wann Ortwechsler und wer Quereinsteiger ist und in welcher Rangfolge zugelassen wird.

    So gelten z.b Leute mit Teilstudienplatz in Ba-Wü als Quereinsteiger obwohl sie für Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben waren/sind.
    In Marburg scheint man dafür, laut deiner Quelle, keinen Unterschied zwischen Quereinsteiger und Ortswechsel zu machen.



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  3. #13
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Das gilt, wie gesagt, aber nur als grobe Richtlinie und im Endeffekt entscheidet jede Uni selbst, wer wann Ortwechsler und wer Quereinsteiger ist und in welcher Rangfolge zugelassen wird.
    Okay. Meinst du ,dass die Universitäten intern diese Satzungen über den Haufen werfen? Also aus einem Quereinsteiger wird nicht nach gewisser Zeit ein Ortswechsler (,sofern er ,sagen wir, möglichst viele, also 4 Semester anerkannt bekäme).
    Einzig das Semester , in das er sich als QUereinsteiger bewerben könnte, änderte sich?



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  4. #14
    straight outta hell
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    Zitat Zitat von knauberschuss Beitrag anzeigen
    Okay. Meinst du ,dass die Universitäten intern diese Satzungen über den Haufen werfen? Also aus einem Quereinsteiger wird nicht nach gewisser Zeit ein Ortswechsler (,sofern er ,sagen wir, möglichst viele, also 4 Semester anerkannt bekäme).
    Einzig das Semester , in das er sich als QUereinsteiger bewerben könnte, änderte sich?
    Genau, Quereinsteiger bleibt Quereinsteiger und Ortswechsler bleibt Ortswechsler. Unabhängig davon, welche Scheine man hat. Nur entscheiden die Unis halt selbst, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Es ist gut möglich, dass man an Uni A als Ortwechsler gilt und an Uni B als Quereinsteiger.



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  5. #15
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Genau, Quereinsteiger bleibt Quereinsteiger und Ortswechsler bleibt Ortswechsler. Unabhängig davon, welche Scheine man hat. Nur entscheiden die Unis halt selbst, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Es ist gut möglich, dass man an Uni A als Ortwechsler gilt und an Uni B als Quereinsteiger.
    Die Universitäten solllten aber doch gerade nicht frei entscheiden und die Zuteilung als Quereinsteiger oder Ortswechsler, dann wieder aufweichen.
    Oder meintest du mit dem letzten Satz, dass Uni A Ortswechsler vorzieht und Uni B eben beide auf eine Stufe stellt?
    Wenn die Universitäten diese Aufteilung in der Bewerberauswahl wieder aufweichen, bräucht es doch keine Satzung?



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