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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Natürlich halten sich die Unis an ihre Satzung. Es hat nur jeder eine eigene. Bei konkreten Fragen kann man dir auch besser helfen.



  2. #17
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Genau, Quereinsteiger bleibt Quereinsteiger und Ortswechsler bleibt Ortswechsler. Unabhängig davon, welche Scheine man hat. Nur entscheiden die Unis halt selbst, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Es ist gut möglich, dass man an Uni A als Ortwechsler gilt und an Uni B als Quereinsteiger.
    ja . aber dieser Beitrag erschien mir ein bisschen widersprüchlich. Wenn die Unterscheidung konstant ist, dann kann ja gerade nicht Uni A anders als B frei bestimmen, wer QS und Owechsler wäre.
    Vielmehr unterscheiden die nur nach der Gleichstellung im Auswahlprozess. So hatte ich es verstanden.



  3. #18
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Natürlich halten sich die Unis an ihre Satzung. Es hat nur jeder eine eigene. Bei konkreten Fragen kann man dir auch besser helfen.
    so siehts aus.

    Ein letzter Versuch der Erklärung:

    Jede Uni kann selbst entscheiden, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Deutlich wird das in der Regel an den Teilstudienplätzen. Damit gelte ich z.B. in Baden-Würtemberg Quereinsteiger. Unabhängig davon ob ich zwei Scheine aus dem ersten Semester haben oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe. Ich bin und bleibe ein Quereinsteiger.
    In z.B. Mainz dagegen bin als mit meinen Teilstudienplatz ein Ortwechsler. Und bleibe das auch. Egal ob ich mich nur mit den zwei Scheinen des ersten Semester bewerbe oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe.

    Es kann also jede Uni selbst festlegen ob ich in meiner Situation jetzt Ortwechsler oder Quereinsteiger bin. Aber wenn ich einmal in diese Kategorie eingeteilt bin, dann bleiben ich an der entsprechenden Uni auch in dieser Kategorie.

    Die Zuteilung Quereinsteiger (= in einem artverwandeten Studium eingeschrieben mit anrechenbaren Leistungen) und Ortwechseler (= in Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben) gilt als Richtlinie nach der die meisten Unis in Deutschland verfahren. Die ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und kann von den Unis auch abgeändert werden.



  4. #19
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Jede Uni kann selbst entscheiden, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Deutlich wird das in der Regel an den Teilstudienplätzen. Damit gelte ich z.B. in Baden-Würtemberg Quereinsteiger. Unabhängig davon ob ich zwei Scheine aus dem ersten Semester haben oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe. Ich bin und bleibe ein Quereinsteiger.
    In z.B. Mainz dagegen bin als mit meinen Teilstudienplatz ein Ortwechsler. Und bleibe das auch. Egal ob ich mich nur mit den zwei Scheinen des ersten Semester bewerbe oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe.

    Es kann also jede Uni selbst festlegen ob ich in meiner Situation jetzt Ortwechsler oder Quereinsteiger bin. Aber wenn ich einmal in diese Kategorie eingeteilt bin, dann bleiben ich an der entsprechenden Uni auch in dieser Kategorie.

    Die Zuteilung Quereinsteiger (= in einem artverwandeten Studium eingeschrieben mit anrechenbaren Leistungen) und Ortwechseler (= in Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben) gilt als Richtlinie nach der die meisten Unis in Deutschland verfahren. Die ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und kann von den Unis auch abgeändert werden.
    Hinsichtlich der Teilstudienplätze ist das ja aber anders zum klassischen Ortswechsler (gleiches Fach) vs. Quereinsteiger (fremdes Fach). Das Teilstudienplätze variabel auszulegen sind, gibt ja Sinn, aber die Universitäten können doch ,streng genommen, nicht die Definition neu auslegen, sondern nur entscheiden , ziehe ich Ortswechsler bei der Vergabe vor oder stelle ich sie auf die gleiche Eben zum QS?



  5. #20
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    Zitat Zitat von nie Beitrag anzeigen
    Jede Uni kann selbst entscheiden, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Deutlich wird das in der Regel an den Teilstudienplätzen. Damit gelte ich z.B. in Baden-Würtemberg Quereinsteiger. Unabhängig davon ob ich zwei Scheine aus dem ersten Semester haben oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe. Ich bin und bleibe ein Quereinsteiger.
    In z.B. Mainz dagegen bin als mit meinen Teilstudienplatz ein Ortwechsler. Und bleibe das auch. Egal ob ich mich nur mit den zwei Scheinen des ersten Semester bewerbe oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe.

    Es kann also jede Uni selbst festlegen ob ich in meiner Situation jetzt Ortwechsler oder Quereinsteiger bin. Aber wenn ich einmal in diese Kategorie eingeteilt bin, dann bleiben ich an der entsprechenden Uni auch in dieser Kategorie.

    Die Zuteilung Quereinsteiger (= in einem artverwandeten Studium eingeschrieben mit anrechenbaren Leistungen) und Ortwechseler (= in Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben) gilt als Richtlinie nach der die meisten Unis in Deutschland verfahren. Die ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und kann von den Unis auch abgeändert werden.
    Hinsichtlich der Teilstudienplätze ist das ja aber anders zum klassischen Ortswechsler (gleiches Fach) vs. Quereinsteiger (fremdes Fach).Das Teilstudienplätze variabel auszulegen sind, gibt ja Sinn, aber die Universitäten können doch ,streng genommen, nicht die Definition neu auslegen, sondern nur entscheiden , ziehe ich Ortswechsler bei der Vergabe vor oder stelle ich sie auf die gleiche Eben zum QS?



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