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nie
Jede Uni kann selbst entscheiden, wer als Quereinsteiger und wer als Ortswechsler gilt. Deutlich wird das in der Regel an den Teilstudienplätzen. Damit gelte ich z.B. in Baden-Würtemberg Quereinsteiger. Unabhängig davon ob ich zwei Scheine aus dem ersten Semester haben oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe. Ich bin und bleibe ein Quereinsteiger.
In z.B. Mainz dagegen bin als mit meinen Teilstudienplatz ein Ortwechsler. Und bleibe das auch. Egal ob ich mich nur mit den zwei Scheinen des ersten Semester bewerbe oder ob ich bereits mein Physikum bestanden habe.
Es kann also jede Uni selbst festlegen ob ich in meiner Situation jetzt Ortwechsler oder Quereinsteiger bin. Aber wenn ich einmal in diese Kategorie eingeteilt bin, dann bleiben ich an der entsprechenden Uni auch in dieser Kategorie.
Die Zuteilung Quereinsteiger (= in einem artverwandeten Studium eingeschrieben mit anrechenbaren Leistungen) und Ortwechseler (= in Humanmedizin in Deutschland eingeschrieben) gilt als Richtlinie nach der die meisten Unis in Deutschland verfahren. Die ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und kann von den Unis auch abgeändert werden.
Hinsichtlich der Teilstudienplätze ist das ja aber anders zum klassischen Ortswechsler (gleiches Fach) vs. Quereinsteiger (fremdes Fach).Das Teilstudienplätze variabel auszulegen sind, gibt ja Sinn, aber die Universitäten können doch ,streng genommen, nicht die Definition neu auslegen, sondern nur entscheiden , ziehe ich Ortswechsler bei der Vergabe vor oder stelle ich sie auf die gleiche Eben zum QS?