Wobei sich bei Angestellten ja AN und AG diese Kosten teilen von 18,7%, die 14% muss ein Selbständiger alleine tragen.
Wobei sich bei Angestellten ja AN und AG diese Kosten teilen von 18,7%, die 14% muss ein Selbständiger alleine tragen.
Tja- das ist halt so ein Knackpunkt- das steht z.B. nicht so genau im Dienstangebot- da steht nur "Sozialabgaben werden einbehalten und später an´s Versorgungswerk gezahlt".
Ich denke, die Auftraggeber wollen die kompletten Sozialabgaben auf uns abdrücken. Also die vollen Rentenbeiträge und die Arbeitslosenversicherung (letztere zahlt man als Selbständiger ja nicht).
Und das für 30-35€/h- nein danke.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Das mit den Sozialbeiträgen ist die eine Sache.... Das andere Problem ist aber die Arbeitszeit: In Mecklenburg-Vorpommern vertoßen seit dem Urteil nun (fast) alle Klinikärzte, die "nebenbei" noch als Notärzte tätig sind gegen das Arbeitszeitgesetz!
Bezüglich der Nachforderungen der DRV können wir Ärzte uns momentan eigentlich noch (!) entspannt zurücklehnen: Wenn ich das richtig verstanden habe, werden vor allem die Arbeitgeber Probleme bekommen, da diese die Beträge bis zu 4 Jahre nachzahlen müssen. Von den Arbeitnehmer können dagegen nur maximal die Beträge für die letzten 3 Monate zur Nachzahlung verlangt werden... Das dürften die meisten gerade noch verkraften, nur die Zukunft bleibt damit weiterhin ungewiss.
Das Problem ist, dass es keine Dienste ohne Befreiung mehr gibt.
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Hamlet, Act I, Scene 3