Würden sie, wenn sie abgestellt wären. Aber laut dem von dir selbst geposteten LInk hat das BSG ja offenbar gar nicht in der Sache entschieden, sondern lediglich die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen. Inhaltlich hat man sich offenbar damit nicht befasst. Die initale Interpretation durch BDO Legal scheint hier voreilig gewesen zu sein, wenn man diesem Artikel folgt.
Änder aber nix an der Tatsache, das hier eine Lösung gefunden werden muss. Nach den Infos, die ich erhalten habe, scheint es aber zumindest inzwischen im Bundesgesundheitsministerium hier ein Problembewusstsein sowie den Wunsch nach einer Lösung zu geben. Kann man nur hoffen, das dabei was ähnlich vernünftiges rauskommt wie in Österreich...denn fehlen tut das Geld ja auch jetzt nicht in den Sozialkassen.
Und machte man Ernst und fordert die Abgaben für 4 Jahre rückwirkend zurück, dann werden viele kleinere Kliniken in arge Bedrängnis geraten und sich so schnell es eben geht aus der Notarztversorgung der Bevökerung verabschieden, da entsprechendes,festangestelltes Personal in adäquater Menge nicht flächendeckend rekrutierbar sein dürfte....