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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das neue Notarztgesetz (also der Entwurf) betrifft -warum auch immer- nur Notärzte, die noch irgendeinen anderen Job mit mind 15 Wochenstunden oder eine eigene Praxis haben.
    This above all: to thine own self be true,
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    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #47
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Weiss jemand ob die Kombination mit 80%-Stelle mit Verbeamtung und zusätzlich Honorarnotarzt vom §23c SGB abgedeckt ist oder hab ich da wieder die DRV am Ar***?
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  3. #48
    Administrator Avatar von Brutus
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    Meine persönliche Meinung: müsste gehen. Die Auftraggeber wollen (zumindest bei der NA-Börse) doch nur einen Arbeitsvertrag haben, aus dem hervorgeht, dass Du 15 Stunden / Woche fest angestellt arbeitest.
    Ob Du da jetzt als Amtsärztin abschimmelst oder als Internistin die ZNA stemmst dürfte doch eigentlich egal sein...
    I'm a very stable genius!



  4. #49
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Mich hat der Wortlaut des Fragebogens bei der Notarztbörse irritiert. Da war die Rede von sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit und Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Das ist bei Beamten ja wieder alles anders.
    Dafür müsste ich das was ich wegen Teilzeit an Pensionsansprüchen verliere wiederum über das Versorgungswerk absichern.

    Naja- ich muss es nur geklärt haben, bis ich den Vertrag unterschreibe- wenn mich das Land einstellen will dann sowohl mit 80% als auch mit 100%.
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  5. #50
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    Was bekommt man eigentlich so als (Honorar-)Notarzt? Wie ist das geregelt?



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