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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
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    Hey Wacken,
    ich verstehe nicht ganz warum du dich noch extra befreien lassen willst. Du müsstest doch, wenn ich das richtig verstehe, unter den in paragraph 23c ,atz 2 genannten Personenkreis fallen, und somit von der Versicherungspflicht befreit sein?
    Oder gibt es andere Beweggründe für diesen Antrag?



  2. #62
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die sollen mir genau DAS bestätigen. Einige Auftraggeber fordern noch die Befreiung. Und ich finde, dass mein Sachbearbeiter mal wieder etwas Beschäftigungstherapie gebrauchen kann.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #63
    Registrierter Benutzer
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    Ich verstehe,
    du möchtest den Kontakt mit den freundlichen Sachbearbeitern nicht einschlafen lassen
    Na dann bin ich mal gespannt wie lange die Bearbeitung des Antrages dauert....



  4. #64
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Warum zur Hölle will man heute noch einen Notarzt zur DRV-Befreiung verpflichten, wenn er die Bedingungen der aktuellen Gesetzgebung erfüllt und explizit als Honorarkraft tätig werden soll? Ein Bekannter, der CA eines kleineren Hauses der Umgebung ist, hat mich gefragt, ob ich aushilfsweise da Dienste übernehmen würde - soll ja kein Thema sein. Aber die Verwaltung stellt sich so an, als gäbe es die Gesetzgebung seit April diesen Jahres nicht - obwohl sie davon Kenntnis haben. Gibt es dafür irgendeinen Sachgrund, der mir entgeht? Ich jedenfalls werde mich auch jetzt nicht freiwillig in ein Clearingverfahren begeben, wenn dafür keine Notwendigkeit besteht...



  5. #65
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Teilweise haben die Verwaltungen wohl Angst und die Änderung nicht verstanden, so dass sie immernoch die Befreiung fordern.

    Und dann wird es lustig- in der Regel akzeptieren sie die Befreiung für den Hauptjob oder auch irgendein Arbeitsverhältnis, obwohl die für das Arbeitsverhältnis überhaupt keine Relevanz haben- und das schon seit Jahren. Hauptsache irgendeine Befreiung.

    Die Befreiung bekommst du aber ja auch erst, wenn du zumindest nen Vertrag hast- und dann dauert es unterschiedlich lange, bis man seine Befreiung hat. Kurzfristig bei nem neuen Auftraggeber ist dann halt auch nicht möglich.

    Ich hab jetzt übrigens Rückmeldung von der DRV bekommen- das Versorgungswerk hat den Antrag offenbar weitergeleitet und er ist bei der DRV angekommen.
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