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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Administrator Avatar von Brutus
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    Wir hatten ja schon diverse Threads, in denen die Vor- und Nachteile diverser Versicherungen beleuchtet wurden.
    ICH bin der Meinung, dass der Deutsche sich gerne und viel versichert. Und vor allem auch viel Unnützes versichert.
    Und wenn man bereits eine BU für Lullu bei der Ärzteversorgung innehat, dann kann man sich eine teure BU auch sparen. Zumal die Versicherungsbedingungen ja auch noch mal entscheidend sind: was bringt mir eine BU, die letztendlich nicht zahlen will, weil ein Chirurg ja auch mit 4 Fingern operieren kann, oder beim MDK chirurgische Gutachten diktieren kann...
    Wenn ich wirklich mal berufsunfähig werde, und ich tatsächlich nicht mehr als Arzt arbeiten kann, dann zahlt die Ärzteversorgung. Ohne Aufpreis.

    Edit: Ach so, bevor ich es vergesse. Jetzt fangen wir auch wieder an, die Nettiquette zu beachten. Oder gehen direkt in den entsprechenden Thread, wo alles bereits mehrfach durchgekaut wurde...
    I'm a very stable genius!



  2. #27
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Und wenn man bereits eine BU für Lullu bei der Ärzteversorgung innehat, dann kann man sich eine teure BU auch sparen. Zumal die Versicherungsbedingungen ja auch noch mal entscheidend sind: was bringt mir eine BU, die letztendlich nicht zahlen will, weil ein Chirurg ja auch mit 4 Fingern operieren kann, oder beim MDK chirurgische Gutachten diktieren kann...
    Beide Szenarien sprechen doch eher gegen die berufsständische Absicherung und für eine private BUV? Denn die abstrakte Verweisung, die du hier ansprichst, ist gerade ein Merkmal der Versorgungswerk-BUV. Diese versichert nicht den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern die Möglichkeit theoretisch irgendeine ärztliche Tätigkeit ausüben zu können. Ich kann die Rentenhöhe nicht festlegen, befristetes Anerkenntnis etc etc. Und naja teuer ist relativ, 3000€ Rente, Eintrittsalter 27 bis 65 bspw 100€ im Monat. 2x Bus statt Taxi fahren und einmal zu Hause kochen statt Restaurant.

    tldr was nichts kostet ist wenig wert



  3. #28
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    Der Thread ist zwar schon älter, aber die Frage sicher nach wie vor aktuell. Ich habe noch eine Frage zur Berufshaftpflicht: die meisten hier werden vermutlich eine haben. Ich meine nicht die, die man so oder so über den Arbeitgeber hat, sondern die private. Bei mir ist da noch eine subsidiäre Privathaftpflicht dabei. Ich störe mich jetzt gerade ein bisschen an den Wort subsidiär, denn ich habe ansonsten keine andere Haftpflichtversicherung. Wisst ihr ob das eine Standardklausel ist, oder bräuchte ich tatsächlich noch eine zweite Privathaftpflichtversicherung?!
    Beste Grüße und vielen Dank



  4. #29
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    Ich würde mit dem Anbieter der Berufshaftplicht ausdrücklich schriftlich vereinbaren, dass du auf die subsidiäre Privathaftpflicht verzichtest, und eine eigene Privathaftpflicht abschließen. Grund: Du bist vertragsgemäß verpflichtet, jeden Versicherungsfall deiner Versicherung zu melden. Wenn du beides kombinierst, bedeutet das, dass du jeden Privathaftpflichtfall der Versicherung melden mußt, aber auch jeden Berufshaftpflichtfall. Nach jedem Versicherungsfall kann die Versicherung dir kündigen. D.h., du riskierst, dass dir nach einem Privathaftpflichtfall deine (kombinierte) Berufshaftpflicht gekündigt wird oder nach einem Berufshaftpflichtfall gleichzeitig deine (kombinierte) Privathaftpflicht gekündigt wird. Wenn du daraufhin eine *neue* Versicherung abschließt, mußt du dabei angeben, dass deine letzte Versicherung dir gekündigt worden ist, und das macht sich einfach nie gut.

    Darum aus meiner Sicht: Privat- und Berufshaftpflicht grundsätzlich sauber trennen. Die Prämien für die Privathaftpflicht sind ja sowieso billig. Die 40 Euro mehr im Jahr sollte es einem wert sein, finde ich.



  5. #30
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    Danke für den Tip. Ehrlich gesagt, habe ich auch schon ein bisschen in diese Richtung gedacht. Die Berufshaftpflicht bietet nämlich ein "Plus-Paket" an, mit dem man den Privathaftpflichtanteil etwas aufmotzen kann (Übernahme von Selbstbeteiligung bei Mietwägen usw). Aber ich hatte mich im selben Zuge auch gefragt, ob ich solche Schäden denn tatsächlich geltend machen würde, denn am Ende wird man dann gekündigt und steht ohne BHV da. Das wäre sehr ungünstig. Dann schaue ich mich wohl nach einem günstigen Anbieter um. Muss ich der Berufshaftpflicht tatsächlich jeden Privathaftpflichtsfall melden, selbst wenn ich eine zweite Privathaftpflichtversicherung habe?



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