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Da spricht die jahrelange Praxiserfahrung im Bereich Versicherungsrecht, ja?Wenn es dich zu 60 % erwischt wird jede Versicherungen mit zahlreichen Gutachtern über Jahre versuchen dir nur eine 40 % BU zuzusprechen, weil es um riesen Summen geht. In der Praxis dürfte ne 100% Berufsunfähigkeit deutlich einfacher zu beurteilen sein, als eine Teilberufsunfähigkeit.
Einfach zu beurteilen sind beide Fälle nicht, aber du als Versicherungsnehmer darfst dann ggü dem Versorgungswerk den Beweis erbringen, dass du keine Tätigkeit in irgendeinem Labor o.ä. durchführen kannst, um deinen Existenz zu sichern. Ob du diesen Job dann auch bekommst oder ob er auch nur vakant ist irgendwo in DE, ist für die Einschätzung der Berufsunfähigkeit nicht relevant. Da ist es deutlich leichter zu zeigen, dass du auf Grund deines Tremors nicht mehr am Auge operieren kannst oder nur noch 10m am Stück gehen kannst und deswegen der Stationsarbeit nicht mehr nachkommst.
Du stellst doch Thesen zum Vorgehen der Versicherer auf und behauptest die Berufsunfähigkeit nach der Definition eines Versorgungswerks (Welches?) sei durch den Versicherungsnehmer leichter zu belegen als eine Berufsunfähigkeit nach Definition einer privaten Versicherung (Welche?), dementsprechend müsstest du da schon Belege bringen. Prozessquoten oder Urteile beispielsweise. Oder eben auch nur mal ne konkrete Definition eines Versicherers aus seinem Bedingungswerk hier reinkopieren. Die "kritische Sicht" und der "gesunde Menschenverstand" werden dieser Tage gern bemüht, ersetzen aber leider keine umfassende Recherche. Oder man fordert bequem eine Belehrung ein. Die steht aber schon da.Ne die jahrelange Erfahrung spricht da nicht, lediglich ne kritische Sicht von Versicherungen und gesunder Menschenverstand. Wenn du jahrelange Erfahrung im Versicherungsrecht vorweisen kannst um deine Aussagen zu belegen, lass ich mich gerne eines bessren belehren?
Dafür muss ich auch keine Erfahrung vorweisen, da ich mich nicht auf irgendeine "Praxis" berufe, die man dem Wort nach nur durch die tatsächliche Ausübung erfahren kann. Wohingegen der Unterschied zwischen einer abstrakten und einer konkreten Verweisung evident ist und von mir am Beispiel verdeutlicht wurde. Ich bin zuversichtlich, dass du dem mit etwas Mühe folgen kannst.
Studi2010, fang erst gar nicht mit diskutieren an OhDaeSu behauptet im Versicherungswesen viel obwohl nicht tätig dort. Einfach überlegen, was DU für wichtig hältst. Ich lebe auch wunderbar ohne BU.
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1. Behaupte ich nicht nur viel, sondern begründe meine Thesen auch.
2. Arbeite ich nicht im Versicherungswesen, wirfst du mir mangelndes Wissen (verneintes argumentum ad verecundiam) vor. Als du noch davon ausgegangen bist, ich sei Versicherungsvertreter o.ä., hast du mir wirtschaftliches Interesse unterstellt (cui-bono Fehlschluss). Man nennt das double bind. Du übersiehst dabei aber zuverlässig, dass der Wahrheitsgehalt meiner Aussagen unabhängig von meinem Beruf oder Titel ist. Nochmal: Es steht dir frei, auf die Sachebene zu wechseln und sinnvolle Beiträge zu bringen. Aber da wirds erfahrungsgemäß dünn.
3. Habe ich nichts dagegen, dass Menschen eigene Überlegungen anstellen und auf deren Basis handeln, selbst dann wenn ihre Überlegung falsch oder ihr Handeln unvernünftig ist. Ich kann es nur nicht haben, wenn zu diesem oder einem anderen Thema Fehlinformationen verbreitet oder sogar unreflektierte Empfehlungen gegeben werden.
4. Natürlich lebst du wunderbar ohne BUV, du bist ja nicht berufsunfähig. Beste Aussage.