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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Ich würde mit dem Anbieter der Berufshaftplicht ausdrücklich schriftlich vereinbaren, dass du auf die subsidiäre Privathaftpflicht verzichtest, und eine eigene Privathaftpflicht abschließen. Grund: Du bist vertragsgemäß verpflichtet, jeden Versicherungsfall deiner Versicherung zu melden. Wenn du beides kombinierst, bedeutet das, dass du jeden Privathaftpflichtfall der Versicherung melden mußt, aber auch jeden Berufshaftpflichtfall. Nach jedem Versicherungsfall kann die Versicherung dir kündigen. D.h., du riskierst, dass dir nach einem Privathaftpflichtfall deine (kombinierte) Berufshaftpflicht gekündigt wird oder nach einem Berufshaftpflichtfall gleichzeitig deine (kombinierte) Privathaftpflicht gekündigt wird. Wenn du daraufhin eine *neue* Versicherung abschließt, mußt du dabei angeben, dass deine letzte Versicherung dir gekündigt worden ist, und das macht sich einfach nie gut.

    Darum aus meiner Sicht: Privat- und Berufshaftpflicht grundsätzlich sauber trennen. Die Prämien für die Privathaftpflicht sind ja sowieso billig. Die 40 Euro mehr im Jahr sollte es einem wert sein, finde ich.
    Das ist gut zu wissen, danke Pflaume.



  2. #32
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Alles wichtige wurde ja schon gesagt. So als Faustregel: während der WB-Zeit kann man das noch halbwegs verantworten (als Privathaftpflicht mit inkludiertem beruflichem Anteil), das Risiko, daß die eigene BHP in Anspruch genommen werden muß, ist verschwindend klein (ich gehe mal davon aus, daß ein erheblicher Anteil der WBA gar keine hat).
    Spätestens mit dem FA sollte man es in der Tat trennen, weil ein (teurer) privater Haftpflichtfall zur Kündigung der BHP führen kann und so schlimmstenfalls die berufliche Existenz ruiniert, wenn man keine neue oder nur noch hochgepreiste BHP abschließen kann. Nicht nur bei der ursprünglichen Versicherung, sondern dank (Selbst-) Auskunft und Firmenvernetzung branchenweit.

    EDIT: aus dem Grund würde ich übrigens auch auf die Möglichkeit verzichten, schon als Berufsanfänger leichtfertig "eigene" Berufshaftpflichtfälle zu produzieren, z.B. durch eigenverantwortliche, risikoträchtige, nicht supervidierte ärztliche Tätigkeiten wie irgendwelche Herzsportgruppen, Polizei und Umfeld wie auch "KV-Dienste" aller Art
    Geändert von tarumo (13.11.2019 um 16:12 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #33
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Alles wichtige wurde ja schon gesagt. So als Faustregel: während der WB-Zeit kann man das noch halbwegs verantworten (als Privathaftpflicht mit beruflichem Anteil), das Risiko, daß die eigene BHP in Anspruch genommen werden muß, ist verschwindend klein (ich gehe mal davon aus, daß ein erheblicher Anteil der WBA gar keine hat).
    Mit dem FA sollte man es in der Tat trennen, weil ein (teurer) privater Haftpflichtfall zur Kündigung der BHP führen kann und schlimmstenfalls die berufliche Existenz ruiniert, wenn man keine neue oder nur noch hochgepreiste BHP abschließen kann.

    EDIT: aus dem Grund würde ich übrigens auch auf die Möglichkeit verzichten, schon als Berufsanfänger leichtfertig "eigene" Berufshaftpflichtfälle zu produzieren, z.B. durch risikoträchtige, aufsichtsfreie Arbeiten wie irgendwelche Herzsportgruppen, Polizei und Umfeld wie auch "KV-Dienste" aller Art
    Das ändert aber trotzdem nichts daran, dass in meinem Fall als Assistenzarzt (BHV und PHV kombiniert) nach einem PHV-Schadensfall meine BHV mit gekündigt werden kann. Und wenn ich dann später als FA wieder eine BHV brauche, dann wird sie fragen weshalb man gekündigt wurde. Also macht eine extra PHV auch für einen WB-Assi Sinn, sofern er bereits eine BHV hat.



  4. #34
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Mr. Pink online Beitrag anzeigen
    Das ändert aber trotzdem nichts daran, dass in meinem Fall als Assistenzarzt (BHV und PHV kombiniert) nach einem PHV-Schadensfall meine BHV mit gekündigt werden kann. Und wenn ich dann später als FA wieder eine BHV brauche, dann wird sie fragen weshalb man gekündigt wurde. Also macht eine extra PHV auch für einen WB-Assi Sinn, sofern er bereits eine BHV hat.
    Kommt drauf an, wie der Vertrag abgefaßt ist. Wenn es sich nur "Privathaftpflicht" nennt, bei der als Nebenabrede ein gewisser beruflicher Anteil inkludiert ist, dann sollte das in Ordnung gehen. Da gibt es aber sicher Spezialisten, die sich im Versicherungswesen besser auskennen. In meinem Vertrag wurde seinerzeit auch nur eine reine BHP abgefragt.
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  5. #35
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    Ist zwar schon etwas älter der Thread …


    Das heißt, das Angebot vom Marburger Bund mit Berufs- und Privat Haftpflicht ist nicht zu empfehlen/ nicht ausreichend und beSse ich schließe woanders eine private Haftpflicht ab ?

    Wie handhabt ihr das ?



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