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  1. #1
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    Hallo Leute,

    gibt es eigentlich irgendwelche näheren Erläuterungen wann das Sozialkriterum 3 genau greift?
    Ich hoffe ja, dass dieses auf mich zutrifft. Zur Zeit erwarte ich einen Studienplatz 2018/19. Habe einen Arbeitsvertrag, der bis 2020 läuft und bis dahin mit hoher wahrscheinlichkeit auf unbefristet gesetzt wird (Gesundheits- und Krankenpfleger).
    Aufgrund des Vermögens meiner Eltern bin ich nicht Bafög berechtigt, weshalb ich schon seit längerer Zeit für mein Studium spare, da meine Eltern mich trotz Vermögen nicht unterstützen könnten.

    "Antragsgrund 3: Wirtschaftliche Gründe / 3.3 Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit.

    Belege:

    Beschäftigungsnachweis,
    eidesstattliche Versicherung darüber, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist sowie
    der Nachweis über die Steuerpflichtigkeit des Einkommens und
    sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation.

    Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen."

    Zum Zeitpunkt des Studienantritts wäre ich 27, nicht bei meinen Eltern lebend. Würde ich aufgrund meiner Ersparnisse, die höher sind als das geduldete Eigenkapital beim Bafög, oder des Vermögens meiner Eltern ggf. nicht das Sozialkriterium 3 erhalten?

    Liebe Grüße



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  2. #2
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    Ja das reicht für SK 3! Das Bafög hat damit nichts zu tun! Hauptsache du kannst einen Job nachweisen. Ob du es danach kündigst oder nicht ist hochschulstart egal.

    Wie viele Jahre hast du nach deiner Ausbildung gearbeitet? Evtl. bist du berechtigt elternunabhängiges Bafög zu erhalten.



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  3. #3
    Gold Mitglied Avatar von Haematopoesie
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    ach wie cool, ich habe immer gedacht, dass man für SK 3 einen unbefristeten Vertrag braucht...



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  4. #4
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    Zitat Zitat von xenopus laevis Beitrag anzeigen
    Ja das reicht für SK 3! Das Bafög hat damit nichts zu tun! Hauptsache du kannst einen Job nachweisen. Ob du es danach kündigst oder nicht ist hochschulstart egal.

    Wie viele Jahre hast du nach deiner Ausbildung gearbeitet? Evtl. bist du berechtigt elternunabhängiges Bafög zu erhalten.
    Ich bin bereits angefangen zu sparen, als ich noch von einer Möglichkeit des elternabhängigen Bafögs ausging. Jetzt sind die Wartesemester ja leider gestiegen. Bis Studienbeginn würde ich die Kriterien des elternunabhängigen Bafögs erfüllen, wüsste aber nicht, wo ich mein Erspartes jetzt sinnvoll ausgeben könnte, um wieder Bafög Anspruch zu haben. Hab die Bafög Grenze nur als Beispiel herangezogen, weil die ja ab einem bestimmten Eigenkapital keine Unterstützung mehr gewähren und ich das gleiche bzgl. der Rücksichtnahme auf das SK 3 vermutet habe.

    Also reicht es eine befristete/unbefristete (hab dazu nie klare Angaben gefunden, aber bis dahin wird meine Stelle unbefristet sein) aus für das SK 3? Auch wenn man z.B. 30000€ angespart hat und eigentlich fast für das Studium abgesichert ist?

    Danke für die schnelle Antwort.



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    Das SK3 hat rein gar nichts mit deinem Vermögen/Einkommen zu tun. Hochschulstart ist es egal wie du dein Studium finanzierst. Ich kenne eine die von ihrem ersparten lebt und für 450 Euro arbeiten geht.



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