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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebes Forum,

    hat jemanden Erfahrungen zum Thema Beitragsüberleitung zwischen zwei Ärzteversorgungen? Macht das Sinn? Geht da einem Geld verloren? Eine Risikostreuung wäre per se ja nicht sonderlich verkehrt.

    Beste Grüße und Dank
    cer



  2. #2
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Hm... ich habs bisher immer überleiten lassen. Hab Angst, dass ich sonst den Überblick verliere.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Kann man sich ja ausrechnen lassen vom jeweiligen Versorgungswerk, ob zusammen mehrere kleine Renten oder eine größere unterm Strich mehr bringen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Mit der Frage des Thread-Erstellers bin ich auch gerade konfrontiert. Wie handhabt ihr das? Eine Überleitung ist ja nicht unbegrenzt möglich. Gibt es überhaupt nennenswerte Unterschiede bei den Anwartschaften? Ich kenne mich wirklich nicht aus. In meinem Fall geht es um eine Überleitung von der Ärzteversorgung in Hamburg zur Ärzteversorgung Beriln.
    Und ist es nicht für Steuererklärungen und bei Anzeige des Rentenfalles viel einfacher, dies nur für/bei eine/r Ärzteversorgung anzuzeigen?

    Freu mich auf Antworten.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Aussagen absolut ohne jegliche Garantie auf Richtigkeit von mir: Hamburg und Berlin haben meines Wissens praktisch identische Verfahren bei der Rentenberechnung. Der Umzug von Hamburg nach Berlin mit Überleitung der Versorgungsansprüche dürfte somit keinen wesentlichen Unterschied bezüglich der bisherigen Beiträge bringen. Es kann jedoch Auswirkungen auf die Bewertung der Gesamt-Anwartschaft (einschließlich der zukünftigen Beiträge haben), ob du die bisherige Anwartschaft überträgst oder nicht. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Anwartschaft in nur einem Versorgungswerk über die Lebenszeit im allgemeinen finanziell günstiger ist als mehrere gestückelte Anwartschaften aus mehreren Versorgungswerken. Ausnahmen von dieser groben Regel kann es bei gewissen Sondersituationen geben.

    Bei beiden Versorgungswerken ist es meines Wissens am sinnvollsten, möglichst jung mit der Einzahlung begonnen zu haben. Wenn man die Anwartschaft von einem Versorgungswerk ins andere überleitet, werden in dem "Empfänger"-Versorgungswerk das Eintrittsalter bzw. die Beitragszeitpunkte des ursprünglichen Versorgungswerk zugrundegelegt.

    Sofern du weißt, daß deine langfristige berufliche Zukunft entweder in Hamburg oder in Berlin liegt, wäre es - wiederum ohne jegliche Garantie auf Richtigkeit meiner Aussage - für dich wahrscheinlich sinnvoll, deine Versorgungsbezüge in dem Versorgungswerk zu bündeln, in dessen Bereich du langfristig tätig sein wirst. Falls du also ziemlich sicher aus HH befristet für weniger als 8 Jahre nach Berlin gehst, wäre es sinnvoller, deine Anwartschaft in HH zu lassen und dann deine Berliner Anwartschaft zurück mit nach Hamburg zu nehmen. Falls du überzeugt bist, dass deine Zukunft in Berlin liegt, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, die Anwartschaft aus HH mit nach Berlin zu nehmen.

    Zu beachten ist, dass die 8-Jahres-Frist, bis zu dem man seine Anwartschaft mit woandershin nehmen kann, ggf. zusammengezählt wird. Wenn du also 5 Jahre in HH eingezahlt hättest, die Anwartschaft in ein anderes Bundesland übertragen würdest, in dem anderen Bundesland erneut 4 Jahre einzahlen würdest, dann könntest du deine inzwischen insgesamt 9jährige Anwartschaft inzwischen nicht mehr mitnehmen. Wenn du dagegen die 5jährige Anwartschaft beim alten Versorgungswerk belassen würdest, könntest du die 4jährige Anwartschaft im neuen Bundesland danach wieder noch woandershin mitnehmen.

    Die Satzungen und Berechnungen der Versorgungswerke sind teils ziemlich unterschiedlich. Grundsätzlich scheint es tendenziell sinnvoll zu sein, wenn man man bei dem Versorgungswerk, bei dem man mit Ende 40 ist und dann bleibt, möglichst früh angefangen hat einzuzahlen. Wenn man mit Mitte 30 umzieht, aber annimmt, in 5 Jahren wieder (vielleicht in ein ganz anderes Bundesland) umzuziehen, kann es sinnvoll sein, die erste Anwartschaft beim ersten Versorgungswerk zu lassen, damit man die Anwartschaft beim zweiten Bundesland dann noch in das Bundesland mitnehmen kann, in dem man am Ende landet.

    Insgesamt ist das aber ein sehr komplexes Feld ohne jegliche Garantien und ohne dass absehbar ist, wie sich die Lage in Zukunft evtl. verändern wird. Man kann nur das machen, was man selbst für am sinnvollsten hält, nachdem man sich ein bißchen mit den Versorgungswerken, die für die eigene Situation infrage kommen, beschäftigt hat.



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