Das aktuelle Urteil bezieht sich auf Honorarärzte im Krankenhaus. Für Notärzte egal, da seit April 2017 die NA von der SV-Pflicht befreit sind. Honorarärzte im Krankenhaus funktionieren nur noch mit Anstellung oder ANÜ.
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Hi,
kurze Verständnisfrage. Gilt das neue Urteil für rein " freiberufliche " Ärzte oder auch für den Fall, dass man eine Festanstellung hat und darüber hinaus Honorarnotarztdienste macht ?
Blicke da nicht so durch.
Danke,
Marion
Das aktuelle Urteil bezieht sich auf Honorarärzte im Krankenhaus. Für Notärzte egal, da seit April 2017 die NA von der SV-Pflicht befreit sind. Honorarärzte im Krankenhaus funktionieren nur noch mit Anstellung oder ANÜ.
^^ Weißt Du zufällig, wie das mit Unternehmern ist? Wenn ich z.B. zu Hause einen eigenen Betrieb mit Gewerbesteuernummer habe? Bin ich dann trotzdem scheinselbstständig?![]()
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