BG für als Honorar(Not)Ärzte Tätige ist freiwillig..
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Da musst du in die Versicherungsunterlagen schauen. Ich hatte lange eine Restrisikoversicherung (war ja ansonsten über meinen Arbeitgeber versichert) und die hat Notarztdienste eingeschlossen. Zumindest so viele dass es für die nebenberuflichen Fahrten ca. 1/Monat gereicht hat. Inzwischen hab ich extra eine für unbegrenzte Schichten. Zumal ich auch nicht mehr die Auftraggeber habe, die die Haftpflicht für ihre Notärzte übernehmen.
Ich bin freiwillig bei der BG. Weiss aber nicht ob das zwingend erforderlich ist. Krankheitskosten sind ja von der KK abgedeckt z.B.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
BG für als Honorar(Not)Ärzte Tätige ist freiwillig..
Achso- ich hab mich da falsch ausgedrückt. Ich weiss nicht, ob das sinnvoll ist und wirklich eine Lücke schließt. Da ich aber BU-mäßig anderweitig nicht hoch genug versichert werden kann, erschien mir das ganz sinnvoll. Außerdem sichert es mir im Behandlungsfall meinen Rabatt für kostenbewusstes Handlen bei der KK.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Würde das Thema Tätigkeit als Honorarnotarzt gerne nochmal vertiefen. Eine Nebentätigkeit muss ja beim Arbeitgeber/Chef angezeigt werden. Welche Erfahrungen habt ihr dort gemacht? Wurde das Vorhaben von eurem Vorgesetzten problemlos genehmigt?
Wie ist es nun, wenn man über die Notarztbörse nebenberuflich Dienste übernimmt und man nebenbei an der Klinik fest angestellt ist. Gilt man dann als selbstständig oder scheinselbstständig? Zu diesem Thema gab es in den letzten Jahren ja mehrere Gerichtsverfahren, wie ist der aktuelle Rechtsstand? Gibt es noch häufig anfragen der DRV?
Angenommen, der Chef ist nicht begeistert davon, dass man nebenberuflich fahren möchte. Hat der Arbeitgeber dann überhaupt eine Möglichkeit, dass herauszubekommen?
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Eine Nebentätigkeit ist in der Regel anzeigepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Insofern kann dein Chef dir das nur in sehr engem Rahmen verbieten.
Notarztbörse: Nach Sicht der DRV scheinselbstständig, such einfach mal die Posts von WackenDoc dazu. Da die Arbeitgeber meist einen Befreiungsbescheid sehen wollen läuft es automatisch auf eine Prüfung durch die Clearing Stelle hinaus.