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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Registrierter Benutzer
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    Hey Leute,
    ich übernehme gelegentlich neben meiner Kliniktätigkeit Notarztdienste auf freiwilliger/selbstständiger Basis und wollte mal fragen, ob es hierfür überhaupt noch möglich ist eine eigene freiwillige Unfallversicherung abzuschliessen.


    Eine solche freiwillige Unfall-Versicherung ist meines Wissens nach Novellierung des Gesetzes zur Heil- und Hilfsmittelversorgung im Frühjahr 2017 (SGB7 §2 Abs.1 Nr13d "Notarztgesetz") nicht mehr möglich, da der Aufgabenträger des Rettungsdienstes eine solche für die Notärzte abschliessen muss.

    Macht evtl eine Zusätzliche Absicherung von Arbeitsunfällen während der Notarzttätigkeit über eine BG Sinn?



  2. #52
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die BGW versichert dich nicht mehr, weil du als Notarzt gesetzlich unfallversichert bist (über deinen Auftraggeber).
    Was anderes sind Dienste die nicht als "Rettungsdienst" im engeren Sinne gelten. Aber Obacht- da kann sogar sein, dass die neue REgelung zur Sozialversicherungsfreiheit nicht gilt und das Finanzamt will dann auch noch Umsatzsteuer sehen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #53
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Leicht OT:
    weiß jemand, wie die Vergütung der "Telenotärzte" in NRW aussieht? Wundern würde es mich nicht, wenn man im Callcenter besser vergütet würde...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #54
    Diamanten Mitglied
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    nachdem das "Modell Aachen" jetzt langsam flächendeckend in NRW eingeführt werden soll und die entsprechenden Voraussetzungen gerade geschaffen werden glaube ich nicht, dass hier belastbare Aussagen getätigt werden können....



  5. #55
    Registrierter Benutzer
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    Hallo WackenDoc
    vielen Dank für deine Einschätzung zur Ungallversicherung. Kann ich denn davon ausgehen, dass die gesetzl Unfallversicherung Arbeitsunfälle im Notarztdienst ausreichend absichert, ich habe nirgendwo Infos über die Versicherungsleistungen gefunden. Zahlt die Unfallversicherung zB auch eine Anschlussheilbehandlung. Und dann angenommen ich habe einen Arbeitsunfall wie wäre das konkrete Vorgehen? Fragen die mich nach ner Versicherungsnr? Wie heisst über meine Unfallversicherung oder soll ich sagen: das läuft über die gesetzl Unfallversicherung?



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