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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Natürlich folgt das alles einem Plan.
    Reptiloiden oder Illuminaten?
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  2. #62
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich dachte eher an Noweskoiden...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #63
    Göttingen Registrierter Benutzer Avatar von Yggdrasil
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    Pi Djäi
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    Werde zwar folgendes morgen bei meiner Personalabteilung nachfragen, jedoch hab´ ich es aktuell nicht unbedingt mit der Geduld: Ist es rein arbeitsrechtlich überhaupt möglich, wenn man eine volle Stelle inne hat, während eines Erholungsurlaubes eine Honorararzttätigkeit an einem externen Hause auszuüben?



  4. #64
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    4.543
    @Yggdrasil : Nein, das ist nicht erlaubt, da der Erholungsurlaub der Widerherstellung der Arbeitskraft für den Erstjob dient. Daher riskierst du im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

    https://www.tagesspiegel.de/wirtscha...n/6649724.html



  5. #65
    Registrierter Benutzer
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    Üblicherweise steht es auch ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag, dass während des Erholungsurlaubs keiner Nebentätigkeit nachgegangen werden darf.



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