teaser bild
Seite 15 von 27 ErsteErste ... 511121314151617181925 ... LetzteLetzte
Ergebnis 71 bis 75 von 134
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #71
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Registriert seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Wacken, hier schrieb die Fragende nach Diensten im Krankenhaus, nicht nach NA-Diensten. Und die sind sehr wohl in Honorartätigkeit in aller Regel scheinselbständig. Daher läuft inzwischen de facto das ganze Honorararztwesen als Arbeitnehmerüberlassung über die üblichen Agenturen. Hat den Vorteil, dass das Geld fertig versteuert ist, alle Sozialabgaben abgeführt und die Verträge problemlos sind. Das einzige, was nervt, ist, dass man für jeden einzelnen Dienst (da in der Regel 1 Dienst=1 Vertrag mit Laufzeit 1 Tag) wieder die Befreieung bei der DRV beantragen muss. Geht inzwischen aber auch alles per Mail mit digitaler Signatur, von daher kostet mich die Vertragsregelung jeden Monat ca 10 Minuten (ich mache 2-3 Intensivdienste als Honorararzt neben meinem KH-Job jeden Monat).



  2. #72
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ah, hast recht. Hab nicht genau gelesen.

    Achso- ja entweder Angstelltenverhältnis oder Scheinselbständigkeit.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #73
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    19.01.2008
    Ort
    Bonn
    Semester:
    Post PJ
    Beiträge
    35
    Vielen Dank schonmal für Eure antworten. Das KH macht das in der Regel mit den Externen immer über eine Honorarrechnung. Wegen der Versicherung habe ich eine zusätzliche Berufshaftversicherung. Das Krankenhaus versichert aber auch die Honorarärzte nochmal mit ab.
    Das es sich nicht um Notarztdienste handelt, funktioniert das mit der ÜL-Pauschale natürlich jetzt nicht.
    In dem Vertrag für Honorarärzte des KH steht drin, dass die Versteuerung selbst vorgenommen werden muss. Daher ist meine Frage nun wie ich das jetzt anzeigen soll und welche Dokumente/Anträge usw. ich dafür brauche....bzw. wenn ich jetzt als selbstständige Tätigkeit die 1000-2000 Euro pro Jahr angebe, ob ich dann im nächsten Jahr hohe Vorauszahlungen erwarten muss, obwohl ich vielleicht gar keine Dienste mache?!



  4. #74
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    In Deiner Steuererklärung den entsprechenden Betrag als sonstige Einkünfte eintragen. Das FA holt sich den ausstehenden Betrag dann schon. DRV -Befreiung wurde ja schon angesprochen, die ÄV will natürlich auch noch ihren Obulus. Die Ärztekammer holt sich ihren Anteil dann via Steuerbescheid.
    Eine Vorauszahlung hat man zumindest mir nicht abverlangt (ist auch schon ein paar Jahre her). Cave: Du bist dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und zwar zu anderen Fristen als der Normalbürger. Dieser Seim hier ersetzt auch keine Beratung!!!
    Details bitte mit einem Steuerberater besprechen, Lohnsteuerhilfevereine lehnen solche Fälle ab.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #75
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Registriert seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Das mit der DRV ist dann so eine Sache: Wenn du einen Befreiungsantrag stellst, wirst du als scheinselbständig eingestuft und das wird das Ganze vermutlich platzen lassen. Letztlich stuft das Krankenhaus dich als freiberuflich tätigen ein, das heisst: Sozialversicherungsbeiträge (KK falls unter Beitragsbemessungsgrenze, ALV, Ärzteversorgung) und Steuern zahlst du selbst. Anlagen S und EÜR. Ob Vorauszahlungen anfallen, kann man in der Regel auch auf dem kurzen Dienstweg mit dem Sachbearbeiter beim FA klären, ich habe jahrelang einmal im Jahr nachgezahlt, das wurde mir irgendwann zu blöd, seither mache ich Vorauszahlungen in einer für mich gut überschaubaren Höhe.
    Falls du das so freiberuflich machst und das Krankenhaus eine Betriebsprüfung bekommt (passiert früher oder später), wird das KH zur Kasse gebeten für die fehlenden Beiträge, daher macht das kaum noch jemand. Dein Risiko ist sehr überschaubar was die Rentenversicherung anbelangt, maximal 3 Monate rückwirkende Nachzahlung der RV-Beiträge (im gegensatz zu 4 Jahren beim Auftraggeber). Das Risiko liegt also bei der Klinik. Wenn nicht gefordert, würde ich keinen Befreiungsantrag stellen, denn in deinem Vertrag mit dem KH steht ja vermutlich "freiberuflich tätig" drin. Cave: Dann brauchst du auch eine Absicherung über die Berufsgenossenschaft, die besteht in der Regel nämlich nicht über den AG bei freiberuflichen Tätigkeiten (bei Notärzten ist das seit 2017 anders, aber auch nur da).
    Lohnsteuerhilfeverein ist raus, sobald du einen Euro aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit verdienst, die sind nur für Angestellte, Beamte etc.

    Andere Frage: 1000-2000 Euro/Jahr? Soll nicht blöd klingen, aber bei den üblichen Tarifen bist du da mit einem einzigen Dienst durch....



MEDI-LEARN bei Facebook