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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Zur Zeit NOCH in der Regel scheinselbständig, egal ob du einen anderen Job hast. In spätestens einem Monat ist aber das neue Gesetz durch und nebenberufliche Notärzte gelten dann als sozialversicherungsbefreit. Bleibt noch das Problem mit den Arbeitszeiten, aber das ist weitaus geringer als die Hexenjagd der DRV.

    Aktuell gibt es über die Börse immer mehr einschränkungen. Einige Auftraggebr fordern aktuell die Befreiung (einfach nicht wundern, für die aktuelle Notarzttätigkeit bekommt man sie ja erst nach Clearingverfahren, aber offenbar werden auch die von anderen Tätigkeiten anerkannt, die aber nicht gültig sind. Man braucht eine für jedes ARbeitsverhältnis), Mitgliedschaft im Versorgungswerk und festes Arbeitsverhältnis.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #27
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    Hi,
    was meinst du konkret mit "Problem mit den Arbeitszeiten". Dieses sollte sich ja hoffentlich spätestens in 1 Monat gelöst haben, wenn das Notarztgesetz verabschiedet worden ist? Ebenfalls sollte dann hoffentl die Verpflichtung wegfallen eine Befreiungsbescheinigung vorlegen zu muessen?



  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein- das sind zwei verschiedene Dinge. Im Gesetz ist explizit nicht die Selbstständigkeit festgelegt, sondern nur, dass die Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist.
    Damit unterliegen wir im Gegensatz zu echten Selbständigen dem ARbeitszeitgesetz.
    Alles ziemlich friemelig und wischiwaschi. In McPomm gibt es extra eine spezielle ARbeitszeitregelung für Notärzte.
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  4. #29
    Registrierter Benutzer
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    Danke für die detailierten Infos. Nehmen wir mal an der Chef sieht es ungern wenn man nebenbei noch Notarzt-Dienste macht, dann moechte man das ggfs gerne unter der Hand machen. ist es möglich, dass der Arbeitgeber von der Nebentätigkeit erfährt? Die Anfragen der DRV sollten ja dann wegfallen?



  5. #30
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    Wenn du verpflichtet bist, das eurer Verwaltung zu melden, dann sollltest du das tunlichst tun.

    Als Notarzt kannst dich schlecht verstecken und es kommt nicht gut, wenn du in dein eigenes Haus einlieferst oder mal in einem Presseartikel zu sehen bist oder beim Chef zu Hause nen Notfall absrbeitest oder oder oder.
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