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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    24.05.2009
    Beiträge
    1.329

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    denke ich nicht, aber im Zweifel ruf doch bei deiner ÄK an, wo du die Prüfung machen möchtest. Ich habe zumindestens in Bayern erfahren, je näher man in Richtung Prüfung rutscht desto freundlicher und hilfsbereiter wurden die Menschen am Telefon. Die müssen es schließlich prüfen und dich zulassen.



  2. #57
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Lass dir die zwei Jahre auf jeden Fall normal bescheinigen. Weil: Falls du mal einen zweiten Facharzt machst, zählt das durchaus. Das fehlende Weiterbildungsgespräch kann man ja dazulügen. äh also das Weiterbildungsgespräch, dass nur durchgeführt, aber nicht dokumentiert wurde, kann nachgetragen werden.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #58
    Gold Mitglied Avatar von schmapie
    Registriert seit
    09.11.2010
    Ort
    Köln
    Semester:
    Anästhesie - endlich Fachärztin :)
    Beiträge
    275
    Danke euch! Das mit dem fehlenden Gespräch wird nicht so leicht, da sind die hier streng, aber vielleicht bekomme ich spontan noch eins.



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