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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Platin Mitglied
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    Zitat Zitat von chondroklast Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, es geht darum die Arbeitnehmer unflexibel zu halten/ zu binden. Wenns im ambulanten Bereich wäre würde die Quartalsbindung noch Sinn ergeben. Die Fristen dienen auch dazu. Ein Oberarzt der 12 Jahre an einer Klinik war darf z.B. noch 6Monate weiterarbeiten. Aufhebungsverträge kommen seltenst zuStande.
    Personalplanung pi-mal-daumen... Was will man denn mit einem Arbeitnehmer, der eigentlich gehen wollte noch anfangen!? Im Zweifelsfall arbeitet der die letzten 6 Monate mit halber Geschwindigkeit und ist jeden Monat eine Woche lang krank...



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  2. #27
    Registrierter Benutzer
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    So lange Kündigungsfristen betreffen die Leute die schon länger dabei sind. Das ist meist noch Generation X und die sind teils um Ihren Ruf bemüht, weil man sich im kleinen Bundesland halt kennt und sie es nie gewöhnt waren aus Spass krank zu schieben.
    Außerdem ist es der Uniklinik Verwaltung letztlich egal wie der Laden läuft, Hauptsache die Planstellen sind irgendwie besetzt.
    Wenn einer zum Beispiel in der Notaufnahme buckelt oder die Ambulanz überquillt dann funktioniert die Idee von halber Kraft voraus schlecht. Da ist es allenfalls möglich des Chefs Extraaufträge wie Studien und Vorträge abzulehnen. Kommt letztlich darauf an, ob man ein Arbeitszeugnis braucht.
    In meinen Kündigungen im ÖD habe ich immer nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis verlangt, jedoch nie eines bekommen. letztlich war es mir zu doof deswegen mit einem Anwalt dort anzutanzen um es einzufordern.



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  3. #28
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von arbeiter79 Beitrag anzeigen
    Was ist eigentlich der Grund dafür das ein Arbeitsverhältnis bei Kündigung immer nur zu den Quartalsenden aufgelöst werden kann?
    Es sind nur die Fristen geregelt, nicht der Termin.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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