Ich muss den Thread leider nochmal kapern.. Hat es bei euren Kündigungen denn so geklappt, wie ihr es hier im Thread beschreibt?
Im Tarifvertrag (zumindest TV-Ärzte/VKA) finden sich 2 Passagen, einmal für befristete Verträge, einmal ohne weitere Einschränkungen (also meines Ermessens nach für unbefristete). Im ersten Fall sind die Kündigungsfristen deutlich länger.
Bei obigem Beispiel mit Arbeitszeit um 4 Jahre also 4 Monate gegenüber 6 Wochen zum Quartalsende.
So wie ich es kenne, hat fast jeder anfangs einen befristeten Vertrag und hätte somit die längere Kündigungsfrist zu beachten. Kann mich da jemand nochmal genauer aufklären?
/edit:
Sehe grade, dass der entsprechende Passus zu befristeten Verträgen im TV-Ä/Tdl fehlt.... Großer Vorteil somit.