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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer
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    07.11.2007
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    xxxxx
    Geändert von weisskittel (15.02.2017 um 12:49 Uhr)



  2. #22
    Registrierter Benutzer Avatar von Nat-
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    rum
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    Ich muss den Thread leider nochmal kapern.. Hat es bei euren Kündigungen denn so geklappt, wie ihr es hier im Thread beschreibt?
    Im Tarifvertrag (zumindest TV-Ärzte/VKA) finden sich 2 Passagen, einmal für befristete Verträge, einmal ohne weitere Einschränkungen (also meines Ermessens nach für unbefristete). Im ersten Fall sind die Kündigungsfristen deutlich länger.
    Bei obigem Beispiel mit Arbeitszeit um 4 Jahre also 4 Monate gegenüber 6 Wochen zum Quartalsende.
    So wie ich es kenne, hat fast jeder anfangs einen befristeten Vertrag und hätte somit die längere Kündigungsfrist zu beachten. Kann mich da jemand nochmal genauer aufklären?

    /edit:
    Sehe grade, dass der entsprechende Passus zu befristeten Verträgen im TV-Ä/Tdl fehlt.... Großer Vorteil somit.



  3. #23
    Registrierter Benutzer
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    Was ist eigentlich der Grund dafür das ein Arbeitsverhältnis bei Kündigung immer nur zu den Quartalsenden aufgelöst werden kann?



  4. #24
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
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    58
    Ganz einfach, es geht darum die Arbeitnehmer unflexibel zu halten/ zu binden. Wenns im ambulanten Bereich wäre würde die Quartalsbindung noch Sinn ergeben. Die Fristen dienen auch dazu. Ein Oberarzt der 12 Jahre an einer Klinik war darf z.B. noch 6Monate weiterarbeiten. Aufhebungsverträge kommen seltenst zuStande.



  5. #25
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Bei uns hat noch jeder Assistent oder OA der gegangen ist einen Aufhebungsvertrag bekommen. Das kommt vermutlich sehr auf die Abteilung an.



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