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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Warter und Banger Avatar von harlekyn
    Mitglied seit
    07.07.2003
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    Vielleicht wird ja doch
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    alles gut... Ò_ó
    Beiträge
    878
    Aloha,

    also ich hab wirklich gesucht, aber ich hab nix gefunden. Kann sein weil es auch so spät ist!

    Also folgendes:
    Ich hab gehört, das man über eine "Einstweilige Verfügung" sich einen Studienplatz "beschaffen" kann.
    Nun meine Fragen.

    - Wie geht das genau?
    - Wie sind die Aussichten?
    - Wo ist es am sinnvollsten?
    - Was kann mich das Kosten?

    Danke für eure Antwort!
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    You put water into a bottle, it becomes the bottle,
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  2. #2
    Premium Mitglied Avatar von PEACEKEEPER
    Mitglied seit
    07.12.2001
    Ort
    Uni-Essen
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    Beiträge
    234
    Ja du kannst eine einstweillige Verfügung vor Gericht erwirken. Die Unis müssen dann vor Gericht nachweisen , dass sie ihre volle Kapazitäten ausnutzen, und wirklich keine weiteren Plätze zur Verfügung stellen können.
    Meist dauert so ein Verfahren dann auch mehrer Semester, so dass man dann nicht mehr aus dem Studiengang geschmissen werden kann, und man einen endgültigen Platz bekommt. Oder das ganze Verfahren endet mit einem Vergleich. Du solltest dir in jedem Fall einen Anwalt nehmen, der dann für dich eine oder mehrere Unis vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Du kannst so ein Verfahren auch selber durchziehen, aber das ist nicht ratsam.
    Es gibt Anwälte die sich auf sowas spezialisiert haben . Leider ist das ein teurer Spass, und hängt von der Anzahl der Unis ab, die verklagt werden sollen.
    Das kann sehr schnell einige Tausend € kosten.
    Ich hatte nach dem Zivi auch nicht sofort einen Platz bekommen, und mich bei einer Anwältin informiert. Die wollte pro Verfahren ca 1500 Mark. Das Geld habe ich mir lieber gespaart , und ein halbes Jahr später hatte ich einen Platz von der Zvs.
    Ansonsten einfach mal googeln. Da gibt es eine Menge Seiten zu diesem Thema.
    Grüsse



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  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
    Mitglied seit
    20.08.2001
    Ort
    war Regensburg/München
    Semester:
    genug
    Beiträge
    7.026
    Original geschrieben von PEACEKEEPER
    Die wollte pro Verfahren ca 1500 Mark.
    Ich könnte mir Vorstellen, wenn die Uni´s irgendwann nachgewiesen haben, daß sie eigentlich gar keinen Platz mehr hatten (egal, ob man dann weiterstudieren kann oder nicht) trägt man vermutlich im nachhinein auch die Gerichtskosten...könnte auch nicht grad billig werden.
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  4. #4
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
    Ort
    Hauptstadt des Nebelreichs
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    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Ein weiteres Problem ist halt, das du nicht der einzige sein
    wirst, der auf diese Idee kommt. Und wenn mehr Leute
    an einer Uni klagen, als Plätze frei werden, werden diese
    auch wieder verlost. Und egal ob du einen Platz bekommst
    oder nicht, die Kosten trägst du trotzdem.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  5. #5
    Warter und Banger Avatar von harlekyn
    Mitglied seit
    07.07.2003
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    878
    Ja aber man muß es ja nicht zu einer Klage kommen lassen habe ich gelesen. Man kann sie ja zurück ziehen wenn man merkt, dass die Unis nicht klein bei geben wollen.
    Wie ist das denn mit dem "nicht rasugeschmissen werden"?
    Wenn ich also per einstweilliger verfügung auf die Uni komme, mitstudiere, Scheine mache und dann nach 2 Semestern die Klage zurückziehe? Worauf kommt es an, ob ich bleiben darf?
    Zählen die gemachten Scheine?
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