Es geht um die Antikörper. http://m.flexikon.doccheck.com/de/Se...lichkeitsprobe
Es geht um die Antikörper. http://m.flexikon.doccheck.com/de/Se...lichkeitsprobe
Guckst Du hier: Doccheck Flexikon. Ja, nicht DIE Quelle, die man zitiert, aber hier ganz gut beschrieben:
4 Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit der serologischen Verträglichkeitsprobe für ein bestimmtes Produkt ist üblicherweise auf 3 Tage begrenzt. Dadurch wird die Möglichkeit berücksichtigt, dass der Patient kurz vor der Blutentnahme immunisiert wurde und sich gerade ein Antikörper in Bildung befindet. Im ungünstigsten Fall könnte eine solche Antikörperbildung innerhalb von 3-4 Tagen stattfinden, z.B. wenn es sich um eine Boosterung handelt. Für die Bestimmung der Gültigkeit zählt nicht der Zeitpunkt der Laboruntersuchung, sondern der Zeitpunkt der Blutentnahme. Unter bestimmten Umständen ist es zulässig, die Kreuzproben-Gültigkeit auf bis zu 7 Tage zu verlängern. Hierzu muss anamnestisch gesichert sein, dass die Patientin in den drei Monaten vor der Untersuchung keine Transfusion erhalten hat und dass keine Schwangerschaft bestand.Womit sie auch Recht hat! Wie gesagt, es gilt eigentlich der Zeitpunkt der Abnahme. Damit kann es auch schon vorkommen, dass eben nicht 72 Stunden eingehalten werden. Wenn ich morgens die Probe abnehme, das Blut aber erst Abends im Labor ankommt, dann gelten trotzdem die 72 Stunden von Probeentnahme an. Also defacto nur noch 2,5 Tage.Vor allem ist diese Regel so Gesetz, dass ich der Dame am Telefon zwar sagen konnte, dass ich jetzt neues Blut brauche, sie aber keinen Finger krumm machen wollte, bis nicht neues Blut inkl PC-Auftrag bei ihr eingetroffen wäre.
GANZ WICHTIG: weil hier auch die ungekreuzten EK angesprochen wurden. VOR Transfusion der ungekreuzten 0 neg. Konzentrate unbedingt Kreuzprobe abnehmen und mit Angabe der EK-Nummern ans Labor schicken. Die werden nämlich auch gekreuzt. Und da macht es keinen Sinn, die Kreuzprobe nach der Gabe abzunehmen...
I'm a very stable genius!
Ja, stimmt, das vergaß ich zu erwähnen. Blut zur BG-Bestimmung muss trotzdem vor der Gabe ungekreuzter Konserven abgenommen werden.
Ja, klar, darum machst Du ja auch die Kreuzprobe.